EU-Kommission: Schutz des Wassers erfordert weitgehendes Verbot von PFAS


Bei der Chemikalienstrategie handelt es sich der Kommission zufolge um den ersten Schritt in Richtung des „Zero-Pollution“-Ziels für eine schadstofffreie Umwelt im Rahmen des europäischen Grünen Deals. Ziel der Strategie ist, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor schädlichen Chemikalien deutlich zu erhöhen, wobei gefährdeten Bevölkerungsgruppen besondere Aufmerksamkeit zukommen soll. Neben PFAS soll auch die Verwendung von endokrinen Disruptoren sowie von Chemikalien, die das Immunsystem und die Atemwege beeinträchtigen, schrittweise eingestellt werden. In allen Produkten sollten bedenklicher Stoffe minimiert und möglichst weitgehend ersetzt werden in allen Produkten.


Kombinationseffekt in Rechtsvorschriften zu Wasser berücksichtigen


Bestimmungen zur Berücksichtigung der Kombinationseffekte in anderen einschlägigen Rechtsvorschriften, z. B. Rechtsvorschriften zu Wasser, Reinigungsmitteln und Kosmetika, sollten eingeführt und verschärft werden. Auch ist der Strategie zufolge der Kombinationseffekt von Chemikalien – der Cocktail-Effekt – zu berücksichtigen, indem dem Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei täglicher Exposition gegenüber einer breiten Mischung von Chemikalien aus verschiedenen Quellen Rechnung besser Rechnung getragen wird. Die Einführung von Im Rahmen der Initiative für eine nachhaltige Produktpolitik sollten Informationsanforderungen eingeführt werden, um den Zugang von Herstellern und Verbrauchern zu Informationen über die enthaltenen Chemikalien und die sichere Verwendung sicherzustellen.


Darüber hinaus sieht die Strategie vor, den EU-Rechtsrahmen z. B. durch Einführung eines Verfahrens nach dem Prinzip „Ein Stoff, eine Bewertung“ zu konsolidieren, den Grundsatz „Keine Daten, kein Markt“ zu stärken und die EU-Chemikalienverordnung REACH und die Sektorvorschriften dem entsprechend gezielt zu ändern.