Die neuen Fischwechselanlagen dienten der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Mosel für Wanderfische wie zum Beispiel dem Lachs, und damit dem Erreichen der Bewirtschaftungsziele nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Sie seien als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme für den Bau der zweiten Schleusenkammern an der Mosel anerkannt.
Mit der Vereinbarung wird die Wiederherstellung der Durchgängigkeit an der Mosel vorangebracht. Ab sofort verstärkt der Bund sein Engagement und finanziert siebeneinhalb Stellen beim Land, die bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord angesiedelt werden, und richtet beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn eine neue Koordinierungsstelle ein. Der Bund übernimmt weiterhin die gesamten Planungs- und Baukosten, das Land die Planungs- und Bauleitung. Im Rahmen der Vereinbarung wurde in Koblenz bereits eine Fischwechselanlage fertig gestellt und in Lehmen mit dem Bau einer weiteren Anlage begonnen.
„Wir freuen uns, dass die ökologische Passierbarkeit der Moselstaustufen für Wanderfische weiter in enger Kooperation mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vorangebracht wird“, sagte Landesumweltministerin Ulrike Höfken (Grüne). Damit steige die Chance in der Mosel und ihrer Nebengewässer, Lachs, Meerforelle, Aal und Maifisch wieder heimisch werden zu lassen und damit einen guten Gewässerzustand zu erreichen“, sagte Höfken.