In Folge der Neufassung der TrinkwV Anfang 2018 wurde nun die rheinland-pfälzische Landesverordnung über die Zuständigkeiten angepasst (GVBl. 2020, S. 544 – Link zu den Verkündigungsblättern in kosDirekt). Grundlegend ändert sich nichts, vor allem nicht an den territorialen Zuständigkeiten der Gesundheitsämter. Neu hinzugekommen ist für alle zuständigen Stellen insbesondere die Aufgabe der Überwachung der radioaktiven Parameter. Man geht allerdings davon aus, dass die notwendigen Radioaktivitätsmessungen in aller Regel nur einmalig durchgeführt werden müssen. Dem LUA kommt die Aufgabe zu, die Gesundheitsämter in dieser Sache zu beraten. Schließlich ist auch die alle 5 Jahre erforderliche Zulassung der Trinkwasseruntersuchungsstellen (derzeit sind in Rheinland-Pfalz 17 gelistet) an die neuen Parameter anzupassen.