Im Jahr 2019 betrugen die Verbraucherkosten für Wasser in Baden-Württemberg 228 Euro je Einwohner, wovon auf den Trinkwasserbezug aus dem öffentlichen Netz 106 Euro und auf die Abwassersammlung und -reinigung Euro entfielen. Laut einer aktuellen Mitteilung des Statistischen Landesamtes in Stuttgart wurden in einer Modellrechnung die einzelnen Gebührenbestandteile einer Wasserrechnung zu einem Jahreswert vereint. Die Gebührenbestandteile sind demnach die Grundgebühren, auf den Wasserverbrauch bezogene Wasser- und Abwassergebühren sowie die flächenbezogenen Niederschlagswassergebühren.
Die Unterschiede in den Verbraucherkosten für Wasser zwischen den Gemeinden sind den Angaben zufolge groß. Die Kostenspanne lag 2019, und zwar auf Basis des angewandten Rechenmodells, zwischen 94 Euro und 442 Euro. Auch die Veränderung der Wasserkosten zwischen 2018 und 2019 war bei den Gemeinden unterschiedlich.
Bei ungefähr einem Drittel der Gemeinden stiegen die Verbraucherkosten und in der Mehrzahl der Gemeinden blieben die Kosten konstant oder sanken sogar. In den Wassergebühren kommen die (unterschiedlichen) örtlichen Gegebenheiten zum Beispiel in der Siedlungsstruktur, der Verfügbarkeit geeigneter Wasservorkommen oder im Gewässerschutz zum Ausdruck, die den Aufwand für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung beeinflussen.
Wie die Behörde weiter mitteilt, erlaubt die Jahresrechnung 2019 auch einen Blick auf die Struktur der Verbraucherkosten im Durchschnitt aller Gemeinden des Landes. Wiederum auf Basis des angewandten Rechenmodells trug die Grundgebühr gut zehn Prozent und die verbrauchsbezogene Gebühr rund 90 Prozent zu den Trinkwasserkosten bei. Beim Abwasser machte die Grundgebühr durchschnittlich sogar nur 0,3 Prozent der Verbraucherrechnung aus, rund 30 Prozent entfielen auf die Niederschlagswassergebühr und 70 Prozent auf die am Trinkwasserverbrauch orientierte Abwassergebühr.
Ganz anders sei die Kostenstruktur bei den Betreibern der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen. Die Kosten für die Instandhaltung der Infrastruktur sowie für Verwaltungs- und Personalkosten fallen dort – im beinahe umgekehrten Verhältnis zur Kostenstruktur bei den Verbrauchern – zu rund 80 Prozent unabhängig von der Wassermenge an. Somit werde der Großteil dieser Fixkosten für die Ver- und Entsorgung durch die vom Verbrauch abhängigen Gebühren und nicht durch die Grundgebühren gedeckt.