Wie das Ministerium mitteilte, wird nun das Beteiligungsverfahren eingeleitet. Bis zum 6. November 2020 hätten die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit, zum Entwurf des BRPH umfassend Stellung zu nehmen.
„Hochwasser macht nicht an Landes- und Staatsgrenzen halt“, betonte BMI-Staatssekretär Markus Kerber. Schutzmaßnahmen müssten die Flussgebiete von der Quelle bis zur Mündung in den Blick nehmen. „Es ist daher richtig und wichtig, dass wir mithilfe des länderübergreifenden Raumordnungsplanes erstmals bundesweite raumordnerische Standards in der Hochwasservorsorge setzen.“ Laut Kerber soll der Planentwurf mit den Erkenntnissen aus dem Beteiligungsverfahren im ersten Halbjahr 2021 weiterentwickelt werden. Mit dem Inkrafttreten des BRPH rechnet das Ministerium im dritten Quartal 2021.
Als Grund für die Bemühungen für einen besseren Hochwasserschutz in Deutschland führt das BMI die großen Hochwasserschäden in den letzten beiden Jahrzehnten sowie das aufgrund des Klimawandels größer werdende Hochwasserrisiko an. Der BRPH sei ein Novum, da der Bund erst seit kurzem dazu rechtlich die Möglichkeit habe. Die Landesplanungen und die Wasserwirtschaft hätten bereits viel getan, um vorzusorgen, unterstrich Kelber. Mithilfe eines BRPH wolle der Bund diese Bemühungen unterstützen und dafür sorgen, dass das Thema stärker in der Flächennutzung verankert wird, um dadurch besser Schaden von den Menschen abwenden und kritische Infrastrukturen schützen zu können.