Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie in Gewässern an repräsentativen Probenahmestellen messen, so das UBA. In Deutschland seien das 24 Messstellen. Das Messprogramm diene der EU-weiten Datensammlung und solle die Risikobewertung und das -management für neue prioritäre Stoffe unterstützen.
Die Beobachtungsliste definiert ein EU-weites Messprogramm für Stoffe in der aquatischen Umwelt, für die keine ausreichenden Daten aus der Gewässerüberwachung vorliegen, erklärte das UBA. Ausgewählt würden Stoffe, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten in die Gewässer gelangen können und für die es Probleme bei der Überwachung gibt.
Grund hierfür könnten beispielsweise sehr niedrige Bestimmungsgrenzen der chemischen Analytik sein. Die Beobachtungsliste enthalte maximal 14 Stoffe oder Stoffgruppen zusammen mit Angaben zur Überwachungsmatrix sowie zu verschiedenen Analysemethoden und Nachweisgrenzen. Die Beobachtungsliste wurde erstmalig 2015 verabschiedet und muss alle zwei Jahre aktualisiert werden. Ein Stoff darf maximal vier Jahre auf der Liste verbleiben, machte das UBA deutlich.
Messungen werden für die Priorisierungsverfahren der Wasserrahmenrichtlinie benutzt
Für die hormonell wirksamen Chemikalien 17-alpha- Ethinylöstradiol (EE2), 17-beta-Östradiol (E2) und Östron (E1), die Pflanzenschutzmittel Methiocarb und Neonicotinoide sowie bestimmte Makrolid-Antibiotika lief 2019 der Überwachungszeitraum von maximal vier Jahren aus, hieß es weiter. Die nun vorliegenden Messungen für diese Stoffe würden für die Priorisierungsverfahren der WRRL genutzt.
In die Beobachtungsliste würden dafür die Antibiotika Sulfamethoxazol und Trimethoprim, das Antidepressivum Venlafaxin und sein Metabolit O-Desmethylvenlafaxin, eine Gruppe von Azolen bestehend aus den Arzneimitteln Clotrimazol, Fluconazol und Miconazol und sieben Pestizide (Imizalil, Ipconazol, Metconazol, Penconazol, Prochloraz, Tebuconazol, Tetraconazol) aufgenommen.
Famoxadon und Dimoxystrobin auf die Liste gesetzt
Die beiden Fungizide Famoxadon und Dimoxystrobin würden ebenfalls auf die Beobachtungsliste gesetzt. Das Insektizid Metaflumizon und die beiden Antibiotika Amoxicillin und Ciprofloxacin verbleiben auf der UBA-Beobachtungsliste, weil sie noch keine vier Jahre beobachtet würden und noch nicht ausreichend Daten vorlägen, berichtet die Behörde.
Die Beobachtungsliste wurde mit Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1161 der EU-Kommission aktualisiert, berichtet das Umweltbundesamt weiter. Innerhalb der kommenden sechs Monate sollen die Bundesländer die Überwachung starten sowie jährlich über die Behörde die Daten an das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET) berichten.