Die Übersicht vergleicht den Angaben zufolge die derzeit 83 Wasserversorgungsunternehmen, die privatrechtliche Entgelte von ihren Kunden verlangen und unter die Aufsicht der Kartellbehörde fallen. Wasserversorger, die Gebühren erheben, sind in der Übersicht nicht enthalten.
Für 150 Kubikmeter Wasser – der angenommene Jahresverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts – verlangen die Versorger im Landesdurchschnitt 416 Euro, heißt es weiter. Das sind pro Kubikmeter 2,77 Euro. Im Vergleich dazu lagen die Kosten im Jahr 2019 bei durchschnittlich 403 Euro pro Jahr oder 2,69 Euro pro Kubikmeter.
Teuerster Wasserversorger ist nach wie vor die Stadtwerk Külsheim GmbH mit 3,54 Euro pro Kubikmeter, gefolgt von der Stadtwerke Backnang GmbH mit 3,41 Euro pro Kubikmeter. Auch der preisgünstigste Wasserversorger blieb mit der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH mit 1,99 Euro pro Kubikmeter im Vergleich zum März 2019 derselbe. Über die Gründe für die unterschiedlichen Preise, etwa durch unterschiedliche Versorgungsstrukturen, macht die Übersicht keine Angaben.
Die beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg angesiedelte Landeskartellbehörde für Energie und Wasser überwacht die Einhaltung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Neben der Aufsicht über die Energiewirtschaft übt die Behörde die kartellrechtliche Aufsicht über die Wasserversorgungsunternehmen im Lande aus, soweit diese dem Anwendungsbereich des GWB unterliegen. Dies ist dann der Fall, wenn die Wasserversorger gegenüber den Verbrauchern auf privatrechtlicher Grundlage tätig werden, d.h. nicht hoheitliche Gebühren, sondern privatrechtliche Entgelte erheben.