Bundeswasserstraßen werden auch als Gewässer vom Bund verwaltet


Mit der Annahme des Gesetzentwurfs übernimmt der Bund künftig den wasserwirtschaftlichen Ausbau der Bundeswasserstraßen, soweit dieser zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erforderlich ist, als Hoheitsaufgabe. Bund und Länder seien sich einig, dass die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, die nur im Zusammenwirken aller für Gewässer zuständigen Stellen bewältigt werden kann, heißt es in der Gesetzesvorlage.


Bestehende Aufgabenverteilung führt nicht zum Ziel


Das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), bei Oberflächengewässern bzw. künstlich oder erheblich veränderten Gewässern bis spätestens Ende 2027 einen guten ökologischen Zustand zu erreichen, sei durch die bestehende Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern absehbar kaum möglich. Durch die Änderungen ließen sich die Synergien zwischen verkehrlicher und wasserwirtschaftlicher Verwaltung der Bundeswasserstraßen nutzen, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Aus der Gegenäußerung der Bundesregierung (19/26945) zur Stellungnahme des Bundesrates (EUWID 7.2021) geht hervor, dass die Bundesregierung keine Notwendigkeit für die von der Länderkammer angeregte Klarstellung hinsichtlich der Differenzierung nach Haupt- und Nebenwasserstraßen sieht.


„Effiziente Sanierung aller Wasserwege möglich“


Gabriele Hiller-Ohm, die tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sagte, die gebündelte Verantwortlichkeit bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes könne bei richtiger Umsetzung für eine effiziente Sanierung aller Wasserwege sorgen, damit dringende Mängel beseitigt und die durchlässige Befahrbarkeit der Wasserstraßen und Schleusen sichergestellt werden kann. Der seit Jahren bestehende Sanierungsstau an den Bundeswasserstraßen müsse dringend behoben werden. Erst mit einer vollständigen Analyse des Zustandes der Bundeswasserstraßen und ihrer Anlagen könne eine Priorisierung der Instandsetzungsmaßnahmen erfolgen, bei der nicht nur die ‘Brutto-Register-Tonne‘-Beschiffbarkeit im Rahmen der Lastschifffahrt das entscheidende Kriterium bleibt, sondern ‘Brutto-Wertschöpfung‘ z.B. durch den Tourismus und den Sport dazu komme, so die Abgeordnete. Nur so hätten Nebenwasserstraßen überhaupt die Chance, in der Priorisierung vorne zu landen und in absehbarer Zeit saniert zu werden.


Im Bundestag mitberaten wurden Anträge der AfD-Fraktion, die zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen wurden. Mit ihrem Antrag zur „Erhaltung bestehender Freizeitwasserstraßen in Deutschland“ (19/27844) will die AfD-Fraktion das Netz der Binnenwasserstraßen des Bundes sicherstellen.


Die Investitionen für das Bundeswasserstraßennetz sollten dabei auf jährlich 1,1 Milliarden Euro erhöht werden, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus sollen in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zusätzliche 400 Ingenieuren beschäftigt werden. In ihrem Antrag zum „Ausbau der Freizeitwasserstraßen in Deutschland“ (19/27847) fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem, eine schiffbare Verbindung zwischen dem neugeschaffenen Lausitzer Seenland und der Elbe zu realisieren. Zu weiteren Verbindungen sollen zudem Machbarkeitsstudien durchgeführt werden.