UBA: Flussrandstreifen zählen zu Orten mit hohem potenziellen Kunststoffeintrag


Unter Einbeziehung der „nicht-Littering“-Abfälle, etwa aus illegaler Entsorgung, erhöhe sich die Menge auf bis zu 3.750 t/a, wobei dies nur eine erste grobe Abschätzung darstellt, da eine erneute Prüfung der Quellen und getroffenen Annahmen notwendig wäre. Eine Anpassung auf Grundlage vorhandener Studien vergrößere die berechnete Gesamtmenge auf rund 13.100 t/a (bei 11.800 t/a im Bereich der Straßen). Im Vergleich zum ursprünglichen Basisszenario (1.500 t/a) ergeben sich dem Bericht zufolge damit aus entsprechenden Anpassungen der Annahmen im Ergebnis Änderungen der ermittelten Menge um fast einen Faktor 10.


Die Abschätzung der verbleibenden Kunststoffmenge aus umweltoffenen Anwendungen habe vor diesem Hintergrund eine Menge von rund 200.000 t/a (150.540 t/a bis 253.045 t/a) ergeben, wobei hier die Produktgruppe „Fahrzeuge / Verkehr“ den größten Beitrag leistet, was in der großen Menge Reifenabrieb (129.000 bis 158.000 t/a) begründet liege. Die meisten Einträge - über alle Flächentypen - neben Reifenabrieb resultieren dem Bericht zufolge unter anderem aus Rohren, die nach der Nutzung zu einem relevanten Anteil nicht rückgebaut werden, sondern in der Umwelt verbleiben (4.620 bis 46.200 t/a) und  Granulaten für Kunstrasenplätze (1.545 bis 2.315 t/a), die während der Nutzung teilweise abgetragen werden.


Einträge aus Düngemitteln, Klärschlamm und von Entwässerungsrinnen


Weitere Einträge resultieren den Angaben zufolge aus Düngemitteln (1.970 bis 2.075 t/a), die gezielt ausgebracht werden, Mikrokunststoffen in Kosmetika (475 bis 500 t/a), die im Zuge der Abwasserbehandlung überwiegend herausgefiltert und in den Klärschlamm eingebracht werden, eben den Klärschlämmen (1.500 bis 3.000 t/a), die gezielt in die Umwelt eingebracht werden, sowie Entwässerungsrinnen (Regenrinnen), die in großen Mengen eingesetzt und zu einem geringen Teil über die Nutzungsdauer abgetragen werden (165 bis 1.625 t/a). Das UBA weist darauf hin, dass im Hinblick auf den Klärschlamm Doppelzählungen mit anderen Einträgen, etwa aus Kosmetika und Farben, nicht ausgeschlossen werden können.