EU-Kommission startet öffentliche Konsultation zu gefährlichen Chemikalien


Bis zum 15. November 2021 bittet sie interessierte Kreise, ihre Meinungen zur Überarbeitung der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) einzureichen. Diese Verordnung sei der wichtigste Rechtsakt in der EU, um gefährliche Eigenschaften von Chemikalien zu identifizieren und darüber zu informieren, teilte die Kommission mit.


Die Überarbeitung der CLP-Verordnung wurde in der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit angekündigt, die von der EU-Kommission im Oktober 2020 angenommen wurde. Die Verordnung geht auf den globalen Standard der Vereinten Nationen (GHS) zurück und setzt diesen in EU-Recht um. Er legt fest, wie gefährliche Chemikalien einzustufen sind – zum Beispiel als krebserregend oder wassergefährdend – und wie diese Gefahren innerhalb der Lieferketten sowie gegenüber Verbrauchern und Arbeitnehmern zu kommunizieren sind.


Für die Überarbeitung wird die Kommission unter anderem verschiedene Maßnahmen und Optionen zur Einführung neuer Gefahrenklassen (wie endokrine Störungen sowie Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität) und entsprechender Einstufungskriterien prüfen, hieß es weiter. Zudem biete sich die Gelegenheit, Substitution gefährlicher Chemikalien durch sicherere zu fördern und die EU-Industrie als weltweiten Vorreiter bei der Herstellung und Verwendung sicherer und nachhaltiger Chemikalien zu unterstützen.


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