Umweltbundesamt für Einführung einer Versicherungspflicht für Elementarschäden


Die Versicherten hätten so die Möglichkeit, über individuelle Präventionsmaßnahmen das Schadenspotential und damit ihre Versicherungskosten zu senken, etwa durch die Sicherung der Öltanks, die sichere Lagerung anderer wasser- und bodengefährdender Stoffe, den Schutz der Hauselektrik und die Aufbewahrung wertvoller Gegenstände in den Obergeschossen.


Solche Vorsorgemaßnahmen senken dem UBA zufolge die Schadenskosten bei Extremwetterereignissen und dienen zugleich dem Umweltschutz. Risikodifferenzierte Tarife tragen außerdem dazu bei, dass die Besiedelung überschwemmungsgefährdeter Gebiete unattraktiver wird, da sich z. B. Wohnen dort deutlich verteuert. Ausgezahlte Versicherungssummen sollten nicht an den bloßen Wiederaufbau gebunden sein, um flexibles Agieren zu ermöglichen. Staatliche Aufbauhilfen nach Extremwetterereignissen sollten für Investitionen in nachhaltige und klimaresiliente Infrastrukturen und einen klimafreundlichen Wiederaufbau genutzt werden.


Naturbasierte Ansätze besonders wirksam


Als Maßnahmen zur Vorsorge vor Klimarisiken hält das UBA naturbasierte Ansätze wie die Entsiegelung von Flächen und die Schaffung von mehr ⁠Retentionsflächen für besonders wirksam. Solche Ansätze schützen dem UBA zufolge nicht nur vor den Folgen der Erderhitzung, sondern helfen gleichzeitig, die Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen.


Dazu gehörten ⁠auch der Schutz des städtischen Grüns gegen Bebauungsdruck, mehr Bäume in den Städten und Fassaden- sowie Dachbegrünungen. Diese Maßnahmen helfen bei ⁠Starkregen⁠, aber auch bei Hitzewellen und ⁠Dürre⁠, wenn das aufgefangene und zurückgehaltene Wasser verdunstet und damit zur Kühlung aufgeheizter Städte beiträgt, so das UBA.


Aus Vorsorgegründen sollte nach Auffassung der Behörde ein starker Klimawandel mit einem Temperaturanstieg um 3°C zur Mitte des Jahrhunderts in Deutschland das handlungsleitende Szenario für die Anpassungsplanung in Deutschland sein. Denn mit den jetzt beschlossenen Maßnahmenpaketen würden die Risiken zur Mitte des Jahrhunderts nur dann gesenkt, wenn es zu einem schwächeren Klimawandel kommt – liege der Temperaturanstieg aber höher, steigen die Risiken teilweise stark an. Die durchschnittliche Jahrestemperatur sei in Deutschland seit 1881 bereits um 1,6 Grad gestiegen; die Tendenz sei weiterhin stark steigend.


Maßnahmen zur Vorsorge vor Klimarisiken sind bekannt


Das UBA weist darauf hin, dass Maßnahmen zur effektiven Vorsorge vor Klimarisiken wie den aktuellen Starkregenfällen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Sachsen und Bayern unter anderem im III. Aktionsplan Anpassung (APA) (EUWID 44.2020) der Bundesregierung sowie in der Nationalen Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums (EUWID 24.2021)  dargelegt sind. Dazu zählten Gefahren- und Risikokarten für lokale Starkregenereignisse, eine naturnahe Regenwasserbewirtschaftung sowie ein Sofortprogramm für ⁠Gewässerentwicklung⁠ und wasserwirtschaftliche Anpassung an den Klimawandel. Wirksame Maßnahmen seien bekannt, würden bisher aber nur punktuell umgesetzt, stellt das Umweltbundesamt fest. 


Klimaanpassung im Grundgesetz verankern


Um Klimaanpassung als staatliche Daueraufgabe zu verankern und Länder und Kommunen bei der flächendeckenden Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen, brauche es eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Anpassung an den Klimawandel“, so das UBA. Mit diesem Instrument kann der Bund finanzielle Unterstützung für umfassende kommunale Klimavorsorge leisten, etwa zur Starkregenvorsorge, Hitze- und Hochwasserprävention sowie für Dürreschutzmaßnahmen. Artikel 91a GG, in dem auch die Agrarstruktur und der Küstenschutz als Gemeinschaftsaufgabe geregelt sind, sollte um Klimaanpassung erweitert werden. Die notwendige Verfassungsänderung sollte von der neuen Regierung mit höchster Priorität behandelt und als solche auch im Koalitionsvertrag festgehalten werden.


Ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz sollte die Einrichtung der neuen Gemeinschaftsaufgabe flankieren. Das Gesetz hätte nach den Vorstellungen des Umweltbundesamtes im Hinblick auf die Fachgesetze wie das Baugesetzbuch einen leitenden und ergänzenden Charakter und würde Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Zudem würden klare Verantwortlichkeiten und Verfahrensregelungen für die Umsetzung einer langfristigen Klimawandelanpassungspolitik des Bundes und der Länder geschaffen. Das Gesetz sollte einen Rahmen vorgeben, der für eine regelmäßig Bewertung und Fortschreibung von rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und Maßnahmen wie etwa Versiegelung und Entwaldung, oder Risikokartierungen für lokalen ⁠Starkregen⁠ sorge, schlägt das UBA vor.


Sofortiges Handeln notwendig


Da viele Maßnahmen, darunter der Umbau von Infrastrukturen zur Anpassung an Hochwasser und Starkregen, oft Jahrzehnte dauerten, müsse sofort gehandelt werden. Zu einer wirksamen Vorsorge besteht nicht nur eine moralische, sondern, auch eine rechtliche Verpflichtung.


Schäden und Zerstörungen können nur noch reduziert werden


Die verheerenden Starkregenfälle im Juli 2021 zeigen dem UBA zufolge aber auch deutlich, dass es Grenzen der Anpassung gibt. Da der Klimaschutz bisher in Deutschland und weltweit nicht ambitioniert genug vorangetrieben worden sei, könnten Schäden und Zerstörungen infolge der globalen Erwärmung nicht mehr gänzlich verhindert, sondern lediglich reduziert werden. Starkregenfälle sind in allen Regionen Deutschlands gleichermaßen wahrscheinlich. Mit zunehmender Erderhitzung werden Extremwettereignisse wie Starkregen, Sturm und Hitzewellen immer häufiger vorkommen und intensiver ausfallen.