AöW: Wichtige Weichenstellungen für die Wasserwirtschaft im Ampel-Koalitionsvertrag


Bei der konsequenten und zügigen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sei zu beachten, dass die Politik wegen der unterschiedlichen natürlichen Regenerationszeiten der Gewässer zur Umsetzung der WRRL einen längeren Atem brauche. Dazu gehöre die realistische Erkenntnis und Akzeptanz, dass die Fristsetzung bis 2027 zu kurz sei. Auch müssten für die geplanten Maßnahmen der WRRL-Umsetzung die personellen und finanziellen Ressourcen verbessert werden. Auch dafür müssten vom Bund finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.


Der von Bund und Länder vereinbarte Transparenzansatz müsse mit der Europäischen Kommission abgestimmt werden, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Die AöW begrüßt in dem Zusammenhang auch die geplante Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL und zur Klimafolgenanpassung beschleunigen könne.


Wasserstrategie: Bei Finanzierungsfragen auch soziale Folgen bedenken


Auf die Zustimmung der AöW stößt ebenfalls die angekündigte zügige Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie. Die öffentliche Wasserwirtschaft brauche Rahmenbedingungen für die nächsten Generationen, um auch zukünftig die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sicher und zu angemessenen Entgelten sicherstellen zu können. Bei Finanzierungsfragen müssten auch die sozialen und politischen Folgen sowie der gesellschaftliche Zusammenhalt bedacht werden. In den Fokus gehörten sowohl die Auswirkungen bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch bei Bevölkerungsgruppen wie Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, Mieterinnen und Mietern sowie Gewerbe- und Industriebetrieben.


Rahmenbedingungen müssen kommunale Kooperationen stärken


Auch die angekündigte Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie wird von der AöW begrüßt. Da die Wasserwirtschaft wertvolle Beiträge zur Klimaanpassung leisten könne, müsse sie konsequent in die Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen einbezogen werden, fordert die Allianz. Für wasserrelevante Anpassungsmaßnahmen müssten sichere Finanzierungen und ein praktikabler Rechtsrahmen geschaffen werden. Dazu sei vor allem ein verstärktes Engagement des Bundes zusammen mit den Ländern unabdingbar.


Ebenso gelte es, die Interkommunale Zusammenarbeit gerade auch im Hinblick auf die Klimawandelanpassung zu stärken. Hierfür benötigen die Kommunen finanzielle Flexibilität, um durch kooperativen Umweltschutz Maßnahmen dort ergreifen zu können, wo sie am kostengünstig und effektiv Klimaanpassung leisten. Die Rahmenbedingungen müssen kommunale Kooperationen stärken.


Bei Abwasserabgabengesetz Verursachende in die Pflicht nehmen


Bei der angekündigten Verbesserung des Abwasserabgabengesetzes sei zu beachten, dass die Finanzierungslast nicht einseitig der kommunalen Abwasserwirtschaft und dadurch den Gebührenzahlenden auferlegt wird, ohne weitere Verursachende in die Finanzierungspflicht zu nehmen. Es gelte, dringend erforderliche Anreize zu gewässerschonenden Maßnahmen bei den Verursachenden zu setzen, gerade bei diffusen Einträgen und der Herstellung von wassergefährdenden Produkten und Stoffen.


Im Hinblick auf das Thema Arzneimittelwirkstoffe und vierte Reinigungsstufe spricht sich die AöW für die konsequente Umsetzung des Vermeidungs- und Verursachungsprinzips aus. Wenn eine Vermeidung durch die Verursachenden nicht möglich sei, müsse sich das auf die beziehen. Dabei seien Finanzierungsinstrumente zu entwickeln, welche die Verursachenden bei den Kosten für die von der Wasserwirtschaft ergriffenen Maßnahmen genauso einbeziehen wie die Nutznießenden.


Eine bundesweite Leitlinie zur Wasserentnahme, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung den Vorrang einräumt, begrüßt die AöW als eine gute Ergänzung zu dem rechtlich bestehenden Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung. Besonders in der Praxis müsse dem Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung und deren wachsender Bedeutung hinreichend Rechnung getragen werden.


Im Hinblick auf die rasche Umsetzung der europäischen Vorgaben über die Wiederverwendung von Abwasser gibt Allianz zu bedenken, dass zu einer sicheren und rechtssicheren Umsetzung der Blick auf den gesamten Wasserkreislauf nicht verloren gehen dürfe. Im Mittelpunkt müsse der sorgsame Umgang mit den natürlichen Wasserressourcen stehen, wobei die Verordnung durchaus Spielräume für die Mitgliedstaaten einräume, die geprüft werden sollten.


Die Zielsetzung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Landwirtschaft, die den Belangen der Umwelt gerecht wird, unterstützt die AöW ausdrücklich. Bei der Umsetzung von entsprechenden wirksamen Maßnahmen müsse insbesondere der Gewässerschutz stärker einbezogen werden.