Darauf hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einem Rundschreiben an Verbände der Energie-, Wasser- und Ernährungswirtschaft, der Informationstechnik und Telekommunikation, des Finanz- und Versicherungswesens sowie der Bereiche Transport und Verkehr, Medien und Kultur hingewiesen. Grund hierfür sei eine Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV), die die Abgabe von Point of Care (PoC)-Antigen-Schnelltests neu regelt.
Unternehmen und Einrichtungen, die eine Dienstleistung zur Versorgung der Allgemeinheit anbieten, deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen oder zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen würde, dürften Antigen-Schnelltest direkt vom Hersteller, beim entsprechenden Großhandel oder bei Apotheken selbst beziehen und durch geschultes Personal anwenden lassen. Dieses müsse nicht medizinisches Personal sein, betont Spahn.
Das bedeute, dass diese Unternehmen und Einrichtungen regelmäßige Testungen für ihre Beschäftigten und Besucherinnen und Besucher anbieten können. Zudem könnten sie diese Tests zum Bestandteil ihres Hygiene- und Schutzkonzeptes machen, idealerweise unter Beratung durch den jeweiligen betriebsärztlichen Dienst oder die Berufsgenossenschaft, empfiehlt der Minister. „Mein Eindruck ist, dass das Wissen um diese Möglichkeit noch nicht sehr verbreitet ist“, schreibt Spahn.