HInweis auf das neue BMF-Schreiben "Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen" vom 04. Februar 2021. Anlass war die BFH-Entscheidung vom 7. Februar 2018 - XI R 17/17. Das neue Schreiben ersetzt die Regelungen des BMF-Schreibens vom 7. April 2009 und regelt nun umfassend die umsatzsteuerliche Umsatzung des Legens von Wasserhausanschlüssen. [Direkter Link zur Themenseite]