Die Branche sei wie alle Unternehmen in Deutschland ständig im Fokus von Cyberkriminellen, schreibt die Bundesregierung weiter. Massive Sicherheitsprobleme in der Wasserversorgungs-Infrastruktur könne sie aber nicht erkennen. Gegen das Bestehen massiver Sicherheitsprobleme sprächen auch die „sehr überschaubaren Zahlen der Sicherheitsvorfälle in den letzten Jahren".
Nach eigenen Angaben hat die Bundesregierung frühzeitig Maßnahmenpakete zur Verbesserung der Cybersicherheit in Kritischen Infrastrukturen ergriffen. Damit nehme Deutschland eine Vorreiterrolle in Europa ein. Der Bereich der Cybersicherheit sei ein sehr dynamischer Bereich. Daher reiche es nicht aus, sich auf das Erreichte zu verlassen. Es seien im Gegenteil ständig Anpassungen an den bestehenden Prozessen notwendig, so auch am gesetzlichen Rahmen, falls notwendig.
IT-Sicherheitsgesetz 2.0 derzeit in der Ressortabstimmung
Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung. Im Vorfeld seien zahlreiche Punkte in der Öffentlichkeit diskutiert worden, die keine abgestimmte Meinung der Bundesregierung darstellten. Wenn der Referentenentwurf im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung veröffentlich sei, könne die Bundesregierung detaillierter Auskunft zu einzelnen Punkten geben. Die Regierung rechnet damit, dass das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 in dieser Legislaturperiode abgeschlossen wird. Eine Kabinettbefassung dazu sei zeitnah zu erwarten, so dass das Gesetz Anfang 2021 im Parlament beraten werden könne.
In Bezugnahme auf eine Antwort der Bundesregierung vom vergangenen Sommer (Drs. 19/20965) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (Drs. 19/19967) zur Sicherheit der Wasserversorgung in Deutschland, (EUWID 33.2020)) erkundigten sich Fragesteller nach dem Zustand der Trinkwassernotbrunnen in Deutschland. Aus der Antwort der Regierung (Drs. 19/25223) geht hervor, dass der Bund und die Länder neben einem jährlichen Meldesystem über eine Bundesnotbrunnendatenbank und damit über ein Informationssystem verfügen, das alle Systeme der Trinkwassernotversorgung des Bundes nach Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG) erfasst.
Trinkwassernotversorgung über Datenbank erfasst
In der Datenbank werden Angaben über Standort, Ausstattung, Wartung, Analyseergebnisse etc. dokumentiert, heißt es weiter. Über die Wartung hinausgehende Erhaltungsmaßnahmen würden dem Bund jährlich gemeldet und im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung über die Länder von den jeweils verantwortlichen Dienststellen vor Ort durchgeführt. Ab der Durchführung von Vorsorgemaßnahmen bis zum Einsatz in einem Extremfall lägen somit den zuständigen Behörden alle notwendigen Informationen vor.
Des Weiteren erklärt die Regierung, dass die Haushaltsmittelanforderungen der Länder den Sachverhalt zum Erhaltungs- und Erneuerungsbedarf von Anlagen der Trinkwassernotversorgung in den Kreisen und kreisfreien Städten erschließen. Der Bund bekomme somit Informationen darüber, welche Anlagen bzw. Anlagenteile der Trinkwassernotversorgung erneuerungsbedürftig seien. Ausbleibende Mittelanmeldungen würden auf eine regelmäßige Wartung beziehungsweise Einsatzfähigkeit von bestehenden Anlagen und Ausstattungen verweisen, und Anträge für neue Anlagen der Trinkwassernotversorgung basierten auf einem neu aufgestellten oder aktualisierten Planungskonzept. Darin begründeten sich der Bedarf bzw. mögliche Abhilfemaßnahmen seitens des Bundes. Infolge von Ausgaberesten aus den Vorjahren könnten die Ausgaben innerhalb eines Jahres über dem Ansatz von 1,8 Mio. Euro liegen.
Die Regierung äußerte sich auch zu der Frage, welche Erkenntnislage ihrer Entscheidung zugrunde liegt, Informationen zu Trinkwassernotbrunnen nicht öffentlich zu machen, wenn Informationen beispielsweise zu Talsperren öffentlich einsehbar sind, und im Fall eines Angriffs, ein Ausfall einer solchen ein ebenso großes (wenn nicht größeres) Risiko darstellen könnte.
Nichtfreigabe der Standorte
Soweit Maßnahmen im nach WasSiG bundesseitig finanziert würden, sei die Entscheidung zur Nichtfreigabe der Standorte das Ergebnis einer Risikoabschätzung, die unter Abwägung aller Vor- und Nachteile durchgeführt wurde. Da die Trinkwassernotbrunnen aufgrund ihrer Relevanz im Verteidigungsfall potentielle Anschlags- bzw. Sabotageziele sein könnten, sollten die Standorte der Anlagen für die Zivile Verteidigung im Ergebnis nach Möglichkeit nicht bekanntgegeben werden, heißt es in der Antwort. Das Risiko eines Ausfalls der Notversorgung solle damit soweit wie möglich vermieden werden.
Demgegenüber stehe die Erkenntnis, dass der Aufbau einer Notversorgung im Einsatzfall durch die örtlich zuständigen Behörden zügig erfolgen könne. Diesen stünden alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, die eine auf die örtlichen Gegebenheiten angepasste Verteilung des Notwassers aus den Trinkwassernotbrunnen ermöglichten. Entsprechend würden sie erst im Einsatzfall die notwendigen Informationen zur Trinkwassernotversorgung für die Bevölkerung zur Verfügung stellen.