Hierzu sollen rechtliche Möglichkeiten und andere Maßnahmen zur Erhöhung der Klimaresilienz des Talsperrensystems und der Ruhr geprüft und erarbeitet werden.
Neben Wassermengenfragen sollen auch die Wasserqualität, die Gewässerökologie sowie naturschutzfachliche Fragestellungen betrachtet werden, erklärten Ruhrverband und Ministerium. In den Bearbeitungsprozess eingebunden würden die Arbeitsgemeinschaft der Trinkwasserwerke an der Ruhr (AWWR) und externe Gutachter. Im Kern gehe es darum, die Widerstandsfähigkeit gegen die negativen Folgen und Gefahren des Klimawandels zu verbessern und Schäden für Natur und Gesellschaft zu minimieren.
In der Ruhrregion fällt den Angaben zufolge seit zwölf Jahren weniger Niederschlag als im langjährigen Durchschnitt. Insbesondere die letzten drei Trockenjahre hätten das Talsperrensystem stark beansprucht. Eine derart trockene Phase habe es bislang in der Geschichte des Ruhrverbandes noch nicht gegeben. Gleichwohl konnte mit Hilfe der Talsperren des Ruhrverbandes in den letzten Jahren dafür gesorgt werden, dass die Ruhr dauerhaft ausreichend Wasser führte.
Der Ruhrverband und das Umweltministerium rufen in Erinnerung, dass das Ruhrverbandsgesetz aus dem Jahr 1990 die Mindestabflüsse an verschiedenen Pegeln der Ruhr regelt. Im Einzelfall kann der Ruhrverband Ausnahmegenehmigungen zur Reduzierung der gesetzlich festgelegten Mindestabflüsse beantragen. Von dieser Möglichkeit hat der Ruhrverband nach eigenen Angaben in den letzten drei Jahren mehrfach Gebrauch gemacht, um die Wasservorräte in den Talsperren zu schonen.
Die derzeitigen Grenzwerte der Mindestabflüsse wurden mit dem Ruhrverbandsgesetz im Jahr 1990 festgelegt, hieß es weiter. Vor 30 Jahren konnten die aufgrund des Klimawandels zukünftig zu erwartenden veränderten klimatologischen und hydrologischen Verhältnisse noch nicht berücksichtigt werden. Daher seien sich das Umweltministerium und der Ruhrverband einig, die gesetzlichen Vorgaben im Ruhrverbandsgesetz zu überprüfen.