DVGW: Vorrang der Wasserversorgung nicht auf das Trinken zu begrenzen


Nicht zuletzt gebe die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die eindeutige gesetzliche Vorgabe und fokussiere schon im Titel auf das Wasser für den menschlichen Gebrauch, also weit über das reine Trinken hinaus, stellt der DVGW fest. Leitmotiv in der Verordnung sei das unabdingbare seuchenhygienische Schutzniveau der Verwendungszwecke des Wassers für den menschlichen Gebrauch – laut Verordnung Wasser zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder zu anderen häuslichen Zwecken, insbesondere Wasser zur Körperpflege, zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln oder nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.


Nutzung in Knappheitssituationen in Übergangsbereichen einschränken


Die ausschließliche Beschränkung des Vorrangbegriffes auf die reine Menge des täglichen Trinkens sei damit weder nachvollziehbar noch seuchenhygienisch zielführend und in keiner Weise rechtlich abgesichert. Dennoch gibt es dem DVGW zufolge Übergangsbereiche, bei denen die Nutzung von Trinkwasser in Knappheitssituationen einzuschränken sei, beispielsweise das Bewässern von Golfplätzen in Trockenperioden.


Die öffentliche Wasserversorgung ist gezwungen, mit Langfristigkeit umzugehen, heißt es in dem Positionspapier. In der Regel werde eine Trinkwasserbedarfsprognose je nach Nutzergruppen für einen Zeitraum von 30 Jahren erstellt. In den Bundesländern gebe es darüber hinaus unterschiedliche Ansätze neben dem prognostizierten Wasserbedarf weitere Faktoren, wie z.B. Sicherheitszuschläge, Trockenheitszuschläge, Rohrnetzverluste, Eigenbedarf, für die Festlegung der beantragten Entnahmemenge hinzuzuziehen.


Es gelte letztlich, die langen Nutzungsdauern der Anlagen und die lang laufenden wasserrechtlichen Genehmigungen in ein wirtschaftlich angemessenes System zu überführen. Insbesondere im ländlichen Raum wäre eine Entkoppelung des Versorgungssystems zwischen größeren Abnehmern wie Industriekunden und den „klassischen“ Endverbrauchern letztlich für die Kommunen und den Endverbraucher durch den hohen Fixkostenanteil in der Wasserversorgung nicht mehr finanzierbar. Somit würde dies die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung im Sinne der Daseinsvorsorge konterkarieren.


Geringere Auslastung nicht zielführend


Die öffentliche Wasserversorgung benötige ein hohes Maß an Planungs-, Betriebs- und Investitionssicherheit. Eine geringere Auslastung der Anlagen würde diesem wirtschaftlichen Erfordernis entgegenstehen. Der Argumentation einer Substitution von Trinkwasser durch andere Wasserressourcen ist damit aus Sicht des DVGW auch im Falle der damit geringeren Auslastung der Wasserversorgungsanlagen, insbesondere des Leitungsnetzes, nicht zwangsläufig zu folgen. Aus hygienischen und korrosionstechnischen Gründen sei es dann erforderlich, im Betrieb das Leitungsnetz zur Stagnationsvermeidung öfter zu spülen. Die Spülung kann wiederum nur mit Trinkwasser selbst erfolgen.


Im Sinne einer integralen Betrachtung des Wasserkreislaufes sei es daher auch nicht zielführend, pauschal einerseits Trinkwasser in einigen Nutzungsbereichen zu substituieren und dann andererseits das Leitungsnetz deshalb vermehrt zu spülen. Das hat dem Verband zufolge in Bezug auf eine Ressourcenschonung letztlich keinerlei positiven Effekt. Vielmehr sei es sinnvoll, auf lokaler Ebene eine Analyse und Bewertung vorzunehmen, die wasserwirtschaftliche, wasserversorgungstechnische und ökonomische Aspekte gleichermaßen beleuchte.


Gesamtes System integral zu betrachten


Insgesamt ist dem Positionspapier zufolge in der Diskussion zur Auslegung des rechtlichen Vorranges der öffentlichen Wasserversorgung gegenüber anderen Nutzergruppen der gesamte Wasserkreislauf zu betrachten. Scheinbare Lösungsoptionen auf der einen Seite bedeuteten immer wasserwirtschaftliche Nachteile in anderen Bereichen. An der Summe des natürlich nutzbaren Wasserdargebots ändere sich dadurch grundsätzlich nichts. Es müsse das gesamte System mit den jeweiligen Nutzergruppen integral betrachtet werden. Ansatzpunkt sollte dabei für jede Nutzergruppe ein sorgsamer Umgang mit den natürlichen Wasserressourcen sein.


Hier können dem DVGW zufolge alle Gruppen ihre entsprechenden Beiträge liefern: So könnten Wasserversorger ihre Kunden über den sorgsamen Umgang mit Trinkwasser informieren, Wasserverluste im Leitungsnetz und den Eigenbedarfes im Wasserwerk reduzieren sowie Studien zum Einsparen von Trinkwasser in relevanten Wirtschaftszweigen initiieren, die Verbraucher wassersparende Geräte und Armaturen nutzen und auf die Gartenbewässerung und das Befüllung von Pools in langen Trockenperioden verzichten. Die Industrie könnte eine interne Kreislaufführung von Betriebswasser und die Landwirtschaft wassersparende Bewässerungstechnologien nutzen, so der DVGW.