Die Förderung sei wichtig für die Sanierung bestehender Trink- und Abwasseranlagen und bei der Schaffung leistungsfähiger Verbundstrukturen, sagte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (FW). Verbundleitungen sorgten vor allem bei Trockenheit und Dürreperioden für mehr Versorgungssicherheit. So sollten gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Bayern geschaffen werden. Die Sicherstellung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung habe gerade in Zeiten des Klimawandels oberste Priorität.
Der Freistaat habe Bayerns Kommunen beim Bau und der Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen in den vergangenen Jahrzehnten mit insgesamt 12,5 Milliarden Euro an Zuwendungen unterstützt. Die neue Richtlinie, die die Härtefall-Förderung zur Sanierung der kommunalen Anlagen fortsetze, tritt den Angaben zufolge am 1. April 2021 in Kraft.
Nach Angaben des Ministeriums werden die neuen Zuwendungsbescheide künftig – unabhängig von der Laufzeit der Förderrichtlinie – eine Geltungsdauer von vier Jahren haben. Bis 15. Oktober 2021 könnten die Kommunen eine Umstellung der Förderung von der RZWas 2018 auf die RZWas 2021 beantragen. Wer die Fördervoraussetzungen der RZWas 2021 nicht mehr erreichen sollte, kann sich mit einem Antrag bis zum 1. Februar 2021 noch die Förderung nach der bisherigen Förderrichtlinie RZWas 2018 sichern. Die bisherigen Zuwendungsbescheide nach RZWas 2018 gelten ohne Einschränkungen weiter bis 31. Dezember 2021, heißt es weiter.