„Konsequenter Umwelt- und Klimaschutz spart uns und kommenden Generationen viele Milliarden Euro durch geringere Umwelt- und Gesundheitsschäden“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Das Thema sollte etwa bei den aktuellen Diskussionen um die nationale Umsetzung der EU-Agrarpolitik eine deutlich größere Rolle spielen, betonte er.
Laut UBA ergeben sich mit den erweiterten Kostensätzen der „Methodenkonvention 3.1“ für die Ausbringung von einem Kilo Stickstoff in der landwirtschaftlichen Praxis konservativ geschätzt Umweltschadenskosten von 6,30 Euro, für die Ausbringung von einem Kilo Phosphor 4,44 Euro. Bei einem durchschnittlichen Stickstoffüberschuss von 94 kg/ha und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 16,5 Mio. ha entspreche das jährlichen Gesamtkosten von ca. 11,5 Mrd. Euro allein in Deutschland.
Wie aus der Methodenkonvention weiter hervorgeht, ist bei der Ermittlung der Schäden durch die Emission von Stickstoff und Phosphor in Oberflächengewässer zu berücksichtigen, dass diese Stoffe beim Eintrag in Gewässer erst im Zusammenspiel eine schädigende Wirkung durch Eutrophierung entfalten. Da Pflanzen zum Wachstum ein Verhältnis von ca. 16 Teilen Stickstoff zu 1 Teil Phosphor benötigen, wirke in fast allen Fällen einer der beiden Stoffe wachstumslimitierend. Die Emission des anderen Stoffes in das entsprechende Gewässer erzeuge dann zumindest kurzfristig keinen zusätzlichen Schaden.
Zu hohe N- und P-Konzentrationen in den Gewässern
Bei der ausschließlichen Bewertung des limitierenden Stoffes bleibe jedoch unberücksichtigt, dass insgesamt die Konzentrationen von beiden Stoffen in den Gewässern zu hoch sind, also durch beide Stoffe mindestens potentiell Schäden entstehen, merken die Autoren der Methodenkonvention an. Die angegebenen Umweltkosten seien daher als Schadensuntergrenze zu verstehen.
Bei der konkreten Bezifferung der Umweltkosten von Stickstoff und Phosphor haben die Autoren der Methodenkonvention zunächst den Fall berücksichtigt, dass der jeweilige Stoff für die Eutrophierung des in Frage stehenden Gewässers der limitierende Faktor ist. Damit wird dem Stoff jeweils die komplette Umweltwirkung angelastet. In Einzelfall sei zu entscheiden, welcher Stoff limitierend wirkt, um nur diesem die Umweltkosten anzulasten, betonen die Autoren. Dadurch würden bei der Ermittlung der Gesamtkosten Doppelzählungen vermieden.
Auf diese Weise ergeben sich laut Methodenkonvention für Stickstoff Kostensätze in Höhe von 1,9 Euro/kg für das Grundwasser, 7,3 Euro/kg für Binnengewässer und 20,8 Euro/kg für Küsten- und Meeresgewässer. Beim Phosphor sind es für Binnengewässer 153,5 Euro/kg und für Küsten- und Meeresgewässer 441,4 Euro/kg. Bei der Emission von Stickstoff und Phosphor in Oberflächengewässer erfolge die schädigende Wirkung in der Regel erst im Binnengewässer und anschließend im Küsten- oder Meeresgewässer. Die Wirkungen müssen daher addiert werden, schreiben die Autoren.
Durchschnittliche Kostensätze von 20,8 Euro/kg für Stickstoff und 153,5 Euro/kg für Phosphor
In den meisten Fällen dürfte für die Emissionen in Oberflächengewässer jedoch nicht bekannt sein, ob sie Stickstoff- oder Phosphor-limitierte Gewässer betreffen. Für diese Fälle empfiehlt die Methodenkonvention durchschnittliche Kostensätze in Höhe von 20,8 Euro/kg für Stickstoff und in Höhe von 153,5 Euro/kg für Phosphor. Hierbei liege die Annahme zugrunde, dass der entsprechende Schadstoff die Schäden im jeweiligen Gewässertyp vollständig allein verursacht. Dies reflektiere den Umstand, dass in den meisten Binnengewässern Phosphor für das Pflanzenwachstum limitierend ist, für die Meeres- und Küstengewässer hingegen in den meisten Fällen Stickstoff.
Die Dimension der Schäden, die jedes Jahr durch Umweltbelastungen in Deutschland entstehen, bezeichnete UBA-Präsident Messner als signifikant. „Es ist wichtig, diese oft übersehenen Kosten sichtbar zu machen: Denn die verursachten Gesundheits- und Umweltschäden sind real, für unsere heutige Gesellschaft, für unsere Kinder und Enkel, aber auch für Menschen in anderen Teilen der Welt“, sagte Messner. „Gerade auch in der Diskussion um die Verwendung von Corona-Aufbauhilfen sollten wir sicherstellen, dass die öffentlichen Gelder nur für umweltgerechte Projekte und den Übergang zu einer klima- und umweltverträglichen Wirtschaft verwendet werden.“