Demnach hat rund ein Drittel der angeschriebenen Versicherer an der Umfrage der Verbraucherzentrale nicht teilgenommen, und lediglich sechs von 53 angeschriebenen Versicherern bieten in Risikogebieten von sich aus eine Versicherung gegen Schäden durch Hochwasser und Starkregen ohne Selbstbeteiligung an. Das sei das ernüchternde Ergebnis der Umfrage zur Elementarschadensklausel in der Wohngebäudeversicherung.
Die Verbraucherzentrale hatte die 53 Versicherer angeschrieben, die in Rheinland-Pfalz Gebäudeversicherungen anbieten. Die Frage war, ob die Assekuranzen in ihren Verträgen automatisch auch den Schutz für Schäden durch Starkregen und Hochwasser anbieten. Durch dieses Opt-Out-Verfahren erhielten Kunden einen Rundum-Schutz für ihr Haus. Zu diesem Vorgehen rieten sowohl Verbraucherschützer als auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer auf diesen Schutz verzichten wolle, müsse sich aktiv dagegen entscheiden und die entsprechende Klausel im Vertrag streichen.
„Das Ergebnis unserer Umfrage ist enttäuschend“, so Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale. 18 der befragten 53 Gesellschaften hätten gar nicht oder unverständlich geantwortet oder eine Antwort ausdrücklich verweigert. Aus Sicht der Verbraucherzentrale haben diese Gesellschaften kein Interesse daran, ihren Kunden Schutz bei Elementarschäden zu gewähren. Doch selbst in Gebieten, die bisher von Hochwasser und Starkregen verschont wurden, böten nur sieben von 53 Anbietern das Opt-Out-Verfahren ohne Selbstbehalt an. Zehn weitere Gesellschaften seien zumindest bereit, Verträge mit Opt-Out-Option mit einem Selbstbehalt anzubieten. Die Verbraucherzentrale habe bereits in einer früheren Untersuchung im Jahr 2017 festgestellt, dass ein solcher Selbstbehalt - je nach Lage des Gebäudes - bis zu 10.000 Euro betragen könne.
„Die Versicherungssituation im Bereich Starkregen und Hochwasser hat sich in unseren Augen überhaupt nicht verbessert“, kritisiert Wortberg, „und das, obwohl alle Seiten immer wieder übereinstimmend feststellen, dass die Schäden insbesondere durch Starkregen permanent steigen.“ Die Vielzahl der Schäden nach einem plötzlichen Starkregen in bis dahin nicht betroffenen Gebieten in Rheinland-Pfalz, wie zum Beispiel Linz am Rhein, dem Donnersbergkreis oder Trier-Land, sei ein weiteres gewichtiges Argument für eine Pflichtversicherung.