Demnach enthält das Feinkonzept des Projektes „Wirkungsmonitoring zur Düngung“ Modellregionen, mit deren Hilfe die Stickstoffflüsse auf einzelbetrieblicher Ebene betrachtet und Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Düngemaßnahmen nach der Düngeverordnung DüV 2020 gezogen werden können. Bei der Auswahl dieser Regionen seien die humus- und nährstoffarmen sowie sorptionsschwache Standorte in Trockengebieten, wie sie für Brandenburg prägend sind und auch in anderen Bundesländern vorkommen, nicht abgebildet.
Um auch für diese Standorte die nötigen Erkenntnisse für die Beurteilung der Maßnahmen ziehen zu können, sei die Einrichtung einer weiteren Modellregion notwendig. Die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt bitten deshalb um eine Erweiterung der ausgewählten Modellregionen einschließlich deren Finanzierung, heißt es im Protokoll.
Des Weiteren haben die Agrarminister den Bericht des Bundes zum Thema „Kunststoffeinträge in den Boden vermeiden“ zur Kenntnis genommen. Sie bitten den Bund, aus Gründen des vorsorgenden Bodenschutzes durch eine konsequente Vermeidungsstrategie Einträge von Kunststoffen und Mikroplastik insbesondere über die Eintragspfade Bioabfall, Kompost und Klärschlamm in landwirtschaftliche Böden zu vermeiden.
Zentrale Elemente zur Vermeidung von Kunststoffeinträgen
Als zentrale Elemente für eine Vermeidungsstrategie benennen die Minister unter Verweis auf eine Stellungnahme des Bundesforschungsinstituts für Kulturpflanzen (JKI) vom 20. Januar 2021 neben der Reduktion von Reifenabrieb, Littering und Ausweitung der Verbote in der EU-Einwegkunststoffrichtlinie, insbesondere Maßnahmen wie die Kunststoffminimierung, das schrittweise Verbot einer bodenbezogenen Klärschlammaufbringung und die Reinhaltung von Komposten sowie Einschränkungen/Alternativen bei der landwirtschaftlichen Foliennutzung. Sie bitten dem Protokoll zufolge den Vorsitz, den Beschluss der Umweltministerkonferenz zu übermitteln.
Des Weiteren hat die Agrarministerkonferenz u. a. Beschlüsse zum Insektenschutz und zum Moorschutz getroffen. Bereits Anfang Juni begrüßte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) in einer Mitteilung die Initiative des Bundes, mit 100 Mio. Euro aus den Mitteln der „Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz" (GAK) Landwirtschaftsbetriebe zu entlasten, die aufgrund der Regelungen zum Insektenschutz unter erschwerten Bedingungen wirtschaften müssen. Des Weiteren haben die Länder im Rahmen der Beratung an den Bund appelliert, die eingeplanten Mittel aus dem Energie- und Klimafonds für den Moorschutz freizugeben. Auch Backhaus dringt hier zur Eile. Das sei aus Sicht des Klimaschutzes auch richtig so. Wir wollen aber keine Stilllegung der Flächen, sondern alternative Einkommensmöglichkeiten entwickeln. Dafür sei es u.a. wichtig, dass Landwirtschaft auf nassen Böden auch als Landwirtschaft anerkannt wird.