Pestizide dürften grundsätzlich nur zugelassen werden oder bleiben, wenn sie oder ihre Abbauprodukte sich im Grundwasser nicht auf Konzentrationen von mehr als 0,1 μg/L akkumulieren können, fordert die AWBR. Für eine Zulassung müssten alle Abbauprodukte von Pestiziden bewertet und toxikologisch unbedenklich sein, und ihr Einsatz und die zu erwartenden Rückstände in Gewässern müssten überwacht werden. Den Behörden und Wasserversorgern seien dazu die entsprechenden Analysemethoden zur Verfügung zu stellen.
Die industriellen Einleitbedingungen für gewässerbelastende oder persistente Stoffe wie etwa TFA-Präkursoren müssten nach Auffassung der AWBR verschärft und mit dem Europäischen Fließgewässermemorandum in Einklang gebracht werden. Die Umsetzung der GAP-Reform müsse dazu führen, dass Direktzahlungen aus Steuergeldern an einen echten „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ als Bedingung des Gemeinwohls gebunden sind, fordert die Arbeitsgemeinschaft.
Von mehreren tausend noch unbekannten Pestizidmetaboliten auszugehen
Da beim Abbau eines synthetischen Pestizids in der Umwelt eine Vielzahl weiterer Abbauprodukte entstehen, sei angesichts der rund 350 in Europa zugelassenen Pestizide von mehreren tausend Pestizidmetaboliten auszugehen, die aktuell noch größtenteils unbekannt und nicht zu bewerten seien, erläutert die AWBR. Die Anzahl der nachgewiesenen und identifizierten Pestizidrückstände in Oberflächen-, Grund- und Trinkwässern habe in den letzten Jahren stark zugenommen. Einerseits habe sich die Labortechnik verbessert, und andererseits führe die schrittweise entstehende Transparenz im Pestizidzulassungsverfahren dazu, dass es konkretere Anhaltspunkte gibt, wonach gesucht werden muss, so die AWBR zu den Gründen für die Zunahme.
„TFA als besonders problematisches Beispiel“
Insbesondere die Trinkwasserbelastungen durch die Metabolite von Chlorthalonil und Metolachlor hätten bei Behörden und Konsumenten zu erheblichen Verunsicherungen geführt und die besorgniserregende Vielfalt der Abbauprodukte aufgezeigt. Ein besonders problematisches Beispiel einer solchen nicht abbaubaren Substanz sei Trifluoracetat (TFA). In den letzten Jahren seien in Grundwasserressourcen und zunehmend auch im Trinkwasser erhöhte Konzentrationen von TFA festgestellt worden. Nach den Erkenntnissen des DVGW-Technologiezentrums Wasser (TZW) seien landwirtschaftlich genutzte Gebiete eindeutig Belastungsschwerpunkte für TFA, da etwa ein Drittel der häufig verwendeten synthetischen Pestizide zu TFA abgebaut werden können.
TFA entstehe beim Abbau im Boden. Aufgrund der sehr hohen Persistenz, Wasserlöslichkeit und Mobilität werde es bis ins Grundwasser ausgewaschen. In der EU und der Schweiz seien mindestens 25 Pestizide zugelassen, die zu TFA abgebaut werden. Auch in Fließgewässern und Seen seien inzwischen steigende TFA-Konzentrationen nachgewiesen worden. Maßgebliche Ursache sind der AWBR zufolge Abwassereinleitungen aus Industrie und Kommunen, da etliche neuere Arzneimittelwirkstoffe und Industriechemikalien ebenfalls TFA bildeten. Auch die Entstehung von TFA aus Kältemitteln dürfe nicht vernachlässigt werden. Diese würden in der Atmosphäre zu TFA abgebaut und über den Niederschlag eingetragen. Die TFA-Belastung der Gewässer und Trinkwasserressourcen sei auch deshalb so problematisch, weil derzeit keine Methode bekannt sei, die TFA mit verhältnismäßigem Aufwand aus dem Wasserkreislauf entfernen kann.