Bundesrat stimmt Maßnahmen zum Insektenschutz zu


Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist Teil des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung und steht im Zusammenhang mit dem geänderten Bundesnaturschutzgesetz, das der Bundesrat ebenfalls Ende Juni gebilligt hat. Ziel der Verordnung ist es, die Artenvielfalt bei Insekten besser zu schützen. Dazu schränkt sie den Einsatz von Glyphosat im Ackerbau und auf Grünland ein. Gänzlich verboten ist die Anwendung des umstrittenen Mittels auf Flächen, die der Allgemeinheit dienen, sowie im Haus- und Kleingartenbereich.


Darüber hinaus legt die Verordnung für den Einsatz von Pestiziden einen Mindestabstand zu Gewässern fest. Allgemein soll ein Abstand von zehn Metern Breite, bei dauerhafter Begrünung ein Abstand von fünf Metern Breite, eingehalten werden. In die Verordnung wurde außerdem eine Öffnungsklausel für die Länder aufgenommen, die auch andere Gewässerabstände vorsehen können.


Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) hatte zuvor gefordert, den Ländern in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung Möglichkeiten für eigene Regelungen oder zu den Ausgleichsmöglichkeiten zu gewähren. Für den „Niedersächsischen Weg“ sei dies zwingend erforderlich. Die Landwirtschaft solle für ihre Umwelt- und Naturschutzleistung Geld bekommen. Daher müsse die Verordnung eine Ermächtigungsgrundlage für die den Landwirten zugesagte Bezahlung erhalten.


In einer begleitenden, ebenfalls Ende Juni verabschiedeten Entschließung weist der Bundesrat auf weiteren Handlungsbedarf hin. Er bittet die Bundesregierung, in enger Abstimmung mit den Ländern zusätzliche Vorschläge zum Schutz und zur Stärkung der Artenvielfalt zu erarbeiten - unter anderem durch noch mehr Reduktion von Pflanzenschutzmitteln. Die Bundesregierung entscheide nun, wann sie sich mit den Anregungen des Bundesrates befasst, erklärte die Länderkammer. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.