Dabei könnten die Kläranlagenbetreiber mit angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieben kooperieren und zusammen mit den Trägern öffentlicher Belange Maßnahmenpläne für eine Abwassernutzung erarbeiten. Die Pilotprojekte sollten wissenschaftlich begleitet werden.
Gleichzeitig müsse aber auch sichergestellt sein, dass die Anforderungen an den guten chemischen Zustand des Grundwassers bei Nutzung von gereinigtem Abwasser eingehalten werden. Deshalb sei zu überprüfen, ob der Einsatz einer vierten Reinigungsstufe ausreicht, um die Abwasserwiederverwendung im Sinne des Vorsorgeprinzips, des Schutzes des Gewässerökosystems und der Schonung der Grundwasserressource betreiben zu können. In dem Zusammenhang sollte dem Antrag zufolge auch geprüft werden, ob in Pilotprojekten die Implementierung der vierten Reinigungsstufe zur Abwasserreinigung finanziell gefördert werden kann.
“Nutzung aus qualitativen Gesichtspunkten durchaus nicht unkritisch“
Aufgrund von Spurenstoffen wie Human- und Tierarzneimittel, Biozide, Pestizide, Stoffe mit hormonähnlicher Wirkung, Haushalts- und Industriechemikalien sowie Röntgenkontrastmittel, die über häusliches und industrielles Abwasser in die Kläranlagen gelangen, sei die Nutzung des Abwassers zur Feldberegnung aus qualitativen Gesichtspunkten durchaus nicht unkritisch. Daher sind besondere Anforderungen an die künftige Wiederverwendung zu stellen. Die bestehenden Reinigungsstufen der kommunalen Kläranlagen sind nicht dafür ausgelegt, diese Stoffe komplett aus dem Abwasser zu entfernen, sodass ein Großteil dieser Stoffe im Abwasser verbleibt.
Maßnahmen zur Schonung Grundwasserressource erforderlich
Die Trockenperioden der letzten beiden Jahre hätten landesweit zu einer deutlichen Absenkung der Grundwasserstände geführt. Vielfach wurden neue Grundwassertiefststände erreicht, daher werde die Bedeutung des Elements Wasser zukünftig noch einen höheren Stellenwert einnehmen, heißt es in dem Antrag. Die geringeren Niederschlagsmengen in den Wintermonaten hätten das entstandene Wasserdefizit bei der Grundwasserneubildung und der Wasserspeicherung in Talsperren nur bedingt ausgleichen können. Von großer Bedeutung sei es daher, dass der unnötige Verbrauch von Wasser vermindert und die Nutzungsmenge weiter verringert wird und Maßnahmen ergriffen werden, um die Grundwasserressource zu schonen.
„Mit bisheriger dreistufiger Klärung keine ausreichende Sicherheit“
Der Sprecher für Wasser- und Bodenschutz der SPD-Landtagsfraktion, Gerd Hujahn, sagte zu dem Antrag, die bisherige, dreistufige Klärung von Abwasser sei nicht dafür ausgelegt, um eine ausreichende Verwendungssicherheit in der Landwirtschaft zu garantieren. Deshalb sollten Pilotprojekte mit einer vierten Reinigungsstufe gefördert werden, die auch Spurenstoffe von Medikamenten, Bioziden und Pestiziden bis zu 90 Prozent herausfiltere. Die Sicherheit im Sinne des Vorsorgeprinzips habe dabei höchste Priorität. Anknüpfungspunkt für den Antrag ist die bereits seit vielen Jahren praktizierte nachhaltige Nutzung von Abwasser an den Standorten Braunschweig und Wolfsburg.