Aus Sicht des VDM sollten auch die Betreiber von Refill-Stationen zwingend mit einem HACCP-Konzept (Hazard Analysis Critical Control Points = Risikoanalyse von Gefahren und kritischen Kontrollpunkten) zur Qualitätssicherung von Lebensmitteln, wie etwa in der Gastronomie vorgeschrieben, ihrer Verantwortung für die Abgabe eines genusstauglichen Leitungswassers gerecht werden. Das bedeute regelmäßige und kontinuierliche Maßnahmen und Kontrollen zur Gewährleistung einer einwandfreien Hygiene von der Wasseruhr bis zur Entnahme aus dem Hahn.
Der Tatsache, dass die Unternehmen, die sich der Refill-Bewegung angeschlossen haben, die Produktverantwortung für die Qualität des abgegebenen Leitungswassers tragen, werde zu wenig Beachtung geschenkt, erklärte der VDM-Vorsitzende Karl Tack.
Fakultativ pathogene Keime bei 33 Prozent der Trinkbrunnen und bei 57 Prozent der Refill-Proben gefunden
Deutschlandweit wurden 30 Wasserproben an öffentlichen Trinkbrunnen und 30 Stichproben von Refill-Stationen im Rhein-Main-Gebiet qualifiziert entnommen und analysiert. Demnach wiesen 33 Prozent der öffentlichen Trinkbrunnen und 57 Prozent der untersuchten Refill-Proben fakultativ pathogene Keime auf. Diese könnten nach BioStoffV (Biostoffverordnung) für schwer immun geschwächte Menschen ein gesundheitliches Risiko darstellen.
„Der im Vergleich zu den Refill-Stationen geringere Nachweis von fakultativ pathogenen Keimen bei öffentlichen Trinkbrunnen ist vermutlich auf ihre konstante Nutzung zurückzuführen. Im ständig fließenden Wasser kann sich Mikrobiologie schwieriger ansiedeln. Die höheren Keimzahlen der Refill-Stationen werden in der Regel auf länger stehendes Wasser in den Leitungen und fehlende Reinigungs- und Wartungsmaßnahmen an der endständigen Armatur zurückzuführen sein. Von einer professionellen Reinigung oder einer regelmäßigen Qualitätskontrolle berichteten uns nur die wenigsten Betreiber der Refill-Stationen", bewertet Sebastian Rau, Customer Service Manager Beverages und Standortleiter am SGS Institut Fresenius, die Ergebnisse.
Keimwachstum wurde auf Basis des Nährmediums Blutagar untersucht
Den Angaben zufolge wurden die Betreiber der Refill-Stationen wurden vorab über den Hintergrund der Probenahme ausführlich informiert. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde das Keimwachstum auf Basis des Nährmediums Blutagar untersucht. Bei oberirdischen Verunreinigungen, wie Arzneimittelrückständen und Pestizidmetaboliten konzentrierte sich SGS auf den Nachweis von Röntgenkontrastmitteln und Korrosionsschutzmitteln.
Bei Letzteren wurde für jede dritte Probe eines Trinkbrunnens aber nur in drei Prozent der Refill-Proben Befunde oberhalb der Bestimmungsgrenze analysiert; ein Grenz- oder Orientierungswert für Korrosionsschutzmittel existiere noch nicht. Da die Rohrleitungssysteme öffentlicher Trinkbrunnen einem höheren Korrosionsrisiko unterliegen, könnte die erhöhte Anzahl von Befunden mit der vorbeugenden Behandlung öffentlicher Trinkbrunnen zusammenhängen, heißt es weiter.
Bei Röntgenkontrastmitteln hingegen überschritten sogar 53 Prozent der Trinkbrunnenproben und 23 Prozent der Refill-Proben den bei der amtlichen Anerkennung von Mineralwässern geltenden strengen Orientierungswert von 0,05 Mikrogramm/Liter für Arzneimittelrückstände. „Die häufige Anwesenheit von Arzneimittelrückständen wie Röntgenkontrastmitteln in Trink- und Leitungswässern ist bekannt und wird bislang in der Regel nicht durch den Einsatz entsprechender Aufbereitungstechnik verhindert", so Rau.