Bundeswasserstraßen werden auch wasserwirtschaftlich vom Bund verwaltet


Bundeswasserstraßen  sind  sowohl  Verkehrswege  als  auch  Gewässer  im  wasserwirtschaftlichen  Sinn.  Die  Wasserstraßen-  und  Schifffahrtsverwaltung  des Bundes  ist  bislang für  die  Verwaltung  der  Bundeswasserstraßen  als  Verkehrswege  zuständig; für  die  Verwaltung  der  Bundeswasserstraßen  als  Gewässer  sind  die Länder zuständig. Die  Ziele,  welche  die  Wasserrahmenrichtlinie  (WRRL) für  die  Oberflächengewässer bis 2027 setzt, sei an den Bundeswasserstraßen  unter  Beibehaltung  der  Aufgabenverteilung   kaum  möglich.


Bund und Länder seien sich einig,  dass  die  Umsetzung  der  Wasserrahmenrichtlinie  eine  gesamtstaatliche  Aufgabe  ist,  die  nur  im  Zusammenwirken  aller  für Gewässer  zuständigen  Stellen  erfolgreich bewältigt werden  kann.  Ziel  des Gesetzes  ist  es  daher,  dass  an  den  Bundeswasserstraßen  der  Bund  den  wasser-wirtschaftlichen  Ausbau,  soweit  dieser  zur  Erreichung  der  Ziele  der  Wasserrahmenrichtlinie erforderlich ist, als Hoheitsaufgabe übernehmen soll.