DWA: Wasser ist zentraler Baustein der Klimaanpassung im urbanen Raum


Die Vereinigung fordert, das bestehende Recht noch weiter im Sinne einer wasserbewussten Zukunftsstadt zu optimieren. So sollte unter anderem im Wasserhaushaltsgesetz ein klarer gesetzlicher Auftrag zur Entwicklung der dezentralen Niederschlagsbewirtschaftung normiert werden. Ergänzend sollten die Länder Möglichkeiten der Entgelt- und Gebühren(mit)finanzierung des Starkregenrisikomanagements schaffen. Zudem müssten sowohl für Planung und Bau von blau-grüner Infrastruktur als auch für deren langfristigen Betrieb ausreichend finanzielle Mittel bereitgestellt werden.


Sowohl die Schaffung eines natürlichen Wasserhaushalts als auch ein intelligentes Wassermanagement mit einer blau-grünen Infrastruktur stünden bei der Klimaanpassung im Fokus, erklärt die DWA. Die Speicherung von Wasser auf Multifunktionsflächen, in Versickerungsanlagen und mit Dach- und Fassadenbegrünungen schütze nicht nur vor Überflutungen bei ergiebigen Starkniederschlägen, sondern sichere auch die Wasserversorgung von Parkanlagen, Straßenbäumen und innerstädtischen Grünflächen in Trockenphasen. Die Verdunstungskühlung trage zudem wesentlich zur Minderung von Hitzestress bei.


Die Städte der Zukunft wasserbewusst zu gestalten, bedeutet eine gesicherte Versorgung mit Wasser hoher Qualität und ausreichender Menge, eine intensivierte Begrünung und eine am natürlichen Wasserhaushalt orientierte Bewirtschaftung des Niederschlagswassers, fasst die DWA zusammen. Somit vereine die wasserbewusste Zukunftsstadt die Belange der Wasserwirtschaft, des Städtebaus, der Straßen- und Freiraumplanung und der Klimavorsorge. Ökologisch aufgewertete Gewässer, Ufer und Auen seien Teil einer attraktiven Stadtlandschaft.


„Entsprechende Maßnahmen zum Stadtumbau sind technisch machbar, ökonomisch und ökologisch vorteilhaft und rechtlich möglich“, sagte Prof. Mathias Uhl, Vorsitzender der DWA-Koordinierungsgruppe „Wasserbewusste Zukunftsstadt“. Die Realisierung in der Fläche scheitere aber häufig an einer mangelnden Zusammenarbeit zwischen den möglichen Projektpartnern, an rechtlichen Unsicherheiten und unscharfen Definitionen der finanziellen Zuständigkeiten.


Natürlicher Wasserhaushalt als Schwerpunkt der wasserbewussten Zukunftsstadt


Ein Schwerpunkt der wasserbewussten Zukunftsstadt ist der natürliche Wasserhaushalt, teilte die Vereinigung weiter mit. Grundwasserneubildung und Verdunstung müssten gestärkt und der Abfluss aus der Stadt auf das landschaftstypische Maß begrenzt werden. Flächensparende Erschließungsformen, wasserdurchlässige Flächenbeläge, Versickerungsanlagen, Straßen- und Gebäudegrün, Zisternen sowie Rückhaltegräben und -becken seien bewährte Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung und müssten verstärkt berücksichtigt werden.


Starkregen und Hochwasserereignisse erforderten klar erkennbare Notabflusswege im Gelände, unterstreicht die DWA. Grünflächen, Plätze und Sportanlagen sollten künftig multifunktional, auch zum kurzzeitigen Rückhalt von Niederschlagsabfluss, nutzbar sein. Kleinteilige und nutzbare öffentliche Wasserflächen in Parks und in Straßen oder auch kleine fließende Gewässer sowie Feuchtgebiete brächten gleichzeitig Aufenthaltsqualität, Kühle und Biodiversität in die Städte.


Regenwasser und auch nutzungsspezifisch aufbereitetes, hygienisch unbedenkliches Abwasser könnten als Wasserdargebot zur Bewässerung verwendet werden. Dach- oder Fassadenbegrünungen, Baumpflanzungen oder die Speicherung von Wasser in offenen Retentionsräumen könnten Feinstaub reduzieren und die Kühlung durch Verdunstung erhöhen. Alternative Wasserressourcen könnten zur Bewässerung einer gesunden und verdunstungsstarken Vegetation genutzt werden, zählt die DWA weitere Maßnahmen für eine wasserbewusste Stadtentwicklung auf.


Viele Maßnahmen auf Grundlage des geltenden Rechts möglich


Bereits auf der Grundlage des geltenden Rechts seien entsprechende Maßnahmen möglich. So erkennt das Abwasserrecht des Wasserhaushaltsgesetzes und der Landeswassergesetze der dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung Priorität zu, macht die DWA deutlich. Die meisten Länder hätten konkrete Anforderungen an die Zulässigkeit und Erlaubnisfreiheit der Niederschlagswasserversickerung normiert und die Gemeinden ermächtigt, eine dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung anzuordnen. Das Baugesetzbuch eröffne darüber hinaus Möglichkeiten, städtische Grünzüge auch zu Zwecken der wasserbewussten Stadtentwicklung zu planen und in Bezug auf neue Bebauung die nötigen Grünflächen und Bepflanzungen verbindlich, auch als naturschutzrechtlichen Eingriffsausgleich, festzusetzen. Durch städtebauliche Verträge bestünden bei Großvorhaben Möglichkeiten, die wasserbewusste Ausgestaltung zu regeln, so die DWA.


Die DWA-Position „Wasserbewusste Entwicklung unserer Städte“ finden Sie hier.