EU-Kommission will geltende Wassergesetze umsetzen und modernisieren


Der Aktionsplan sieht für den Bereich Wasser des Weiteren die Überprüfung der Normen für die Wasserqualität, auch von Flüssen und Meeren in der EU, vor. Die Bodenqualität soll verbessert werden, indem Nährstoffverluste und der Einsatz chemischer Pestizide um 50 Prozent reduziert werden.


Kommunalabwasserrichtlinie soll 2022 überarbeitet werden


Im Bereich Wasser wird sich die Kommission den Angaben zufolge auf die Umsetzung und die Modernisierung geltender Wassergesetze konzentrieren. Die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser werde 2022 überarbeitet, um die Schadstoffbelastung zu reduzieren. Dies betrieffe z. B. die Bestimmungen über Nährstoffe und neu aufkommende Schadstoffe wie Mikroplastik und Mikroschadstoffe einschließlich Medikamenten.


Parallel dazu würden die Listen problematischer Stoffe für Oberflächengewässer und Grundwasser ausgehend von neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aktualisiert, um die Natur und die menschliche Gesundheit vor Verunreinigungen mit solchen Stoffen zu schützen. Ferner wird die Kommission dem Aktionsplan zufolge vorschlagen, auch andere Wasser- und Meeresgesetze zu überprüfen und gegebenenfalls auf den neuesten Stand zu bringen. Dazu zählen die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, damit besser gegen chemische Schadstoffe und Mikroplastik vorgegangen werden kann, sowie möglicherweise die Festlegung neuer Parameter in der Badegewässerrichtlinie.


Einnahmen aus Wasserkosten für nachhaltige Investitionen nutzen


Auf der Grundlage der kürzlich verabschiedeten Trinkwasserrichtlinie werde die Kommission dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten einen nachhaltigen und sparsamen Umgang mit Wasser fördern, Wasserverschmutzung entgegenwirken und allen Verbrauchern und Verschmutzern – Industrie, Landwirtschaft und Privathaushalten – Wasserkosten sozial gerecht in Rechnung stellen und die Einnahmen für nachhaltige Investitionen nutzen. Die Kommission wird nach eigenen Angaben auch eine bessere Überwachung unterstützen und Verunreinigungen von Oberflächengewässern und Grundwasser durch die häufigsten Schadstoffe verhindern oder reduzieren.


Bodenstrategie für 2021 angekündigt


Noch vor Ende des Jahres werde die Kommission eine Bodenstrategie vorlegen, deren Schwerpunkt wird auf der Ermittlung und Sanierung verunreinigter Flächen liegen. Eine EU-Beobachtungsliste für Bodenschadstoffe und ein Null-Bodenschadstoff-Modul in der geplanten europäischen Landnutzungs- und Bedeckungserhebung (Lucas) würden zur Ermittlung schadstoffbelasteter Flächen beitragen. Die Kommission werde auch Leitlinien für einen Pass zur sicheren, nachhaltigen und zirkulären Nutzung von ausgehobenen Böden erarbeiten und über öffentliche und private Finanzierungsmöglichkeiten für die Sanierung verunreinigter Böden und Grundwasservorkommen informieren.


Der Aktionsplan bindet der Kommission zufolge alle einschlägigen EU-Politikfelder bei der Verschmutzungsbekämpfung und -prävention mit ein, und ein besonderer Schwerpunkt liege auf dem Einsatz digitaler Lösungen. Die Null-Schadstoff-Bestimmungen seien von den Umwelt- und anderen Behörden verstärkt umzusetzen.


Zusammen mit der 2020 verabschiedeten Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien setze der Aktionsplan nach Angaben der Kommission das Null-Schadstoff-Ziel der EU für eine saubere Umwelt in die Tat um. Er gehe Hand in Hand mit den EU-Zielen Klimaneutralität, Gesundheit, biologische Vielfalt und Ressourceneffizienz und baue auf Initiativen in den Bereichen Energie, Industrie, Mobilität, Nahrungsmittel, Kreislaufwirtschaft und Landwirtschaft auf.


VKU begrüßt Ziel der Reduzierung von Mikroplastik


Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat das Ziel der EU-Kommission, mit dem vorgelegten Aktionsplan Verunreinigungen von Wasser, Böden und Luft ganzheitlich und frühzeitig zu verringern oder sogar ganz zu vermeiden, ausdrücklich begrüßt. Auch das konkrete Ziel der EU-Kommission, die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt bis 2030 um 30 Prozent zu reduzieren, findet die Zustimmung des Verbandes. Die Entstehung von Mikroplastik müsse bereits frühzeitig durch Einschränkungen bei Produkten wie beispielweise Kosmetikartikel oder Reifen reduziert werden, sagte VKU-Vizepräsident Karsten Specht.


Grundsätzlich betonte Specht in dem Zusammenhang die Bedeutung der Verursacherverantwortung. Der Zustand der Umwelt, insbesondere von Wasser und Böden, hänge maßgeblich auch von Maßnahmen anderer Sektoren, wie der Landwirtschaft und der Industrie ab. Verunreinigungen sollten daher zuallererst an der Quelle reduziert oder vermieden werden, sagte Specht. Die Verantwortung für eine bessere Gewässerqualität dürfe nicht ausschließlich bei den Wasserver- und Abwasserentsorgern abgeladen werden. 


Um Verunreinigungen von Gewässern bestmöglich zu vermeiden, sollten bei der weiteren Konkretisierung Anreize gesetzt und Anforderungen festgelegt werden, die letztendlich beim Verursacher beziehungsweise beim jeweiligen Wirkstoff ansetzen, sagte Specht. Mit Blick auf das Verursacherprinzip könne das Null-Schadstoff-Ziel nur erreicht werden, wenn auf europäischer Ebene die erweiterte Herstellerverantwortung über die Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie umgesetzt werde.


Europäische Gesetzgebung stärker an Zielen der WRRL ausrichten


Konkret hänge der Schutz der Trinkwasserressourcen wesentlich davon ab, dass sich die europäische Gesetzgebung insgesamt stärker an den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ausrichte. Das gilt Specht zufolge auch für das Ziel der EU-Kommission, den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in der EU über Zulassungsverfahren und Anwendungsbestimmungen stark zu verringern. Dafür müssten die im Aktionsplan angekündigten Reduktionsziele durch den Gesetzgeber konsequent umgesetzt werden.


Eureau: Mit Kommunalabwasser-Richtlinie Abhängigkeit von End-of-Pipe-Behandlungen verringern

Auch der europäische Wasserverband EurEau, der nach eigenen Angaben den Aktionsplan weitgehend unterstützt, verweist auf die Bedeutung der Verursacherverantwortung. Das Entfernen von Verschmutzungen sei zu spät und zu kostspielig. Die bevorstehende Überprüfung der Kommunalabwasser-Richtlinie bietet dem EU-Gesetzgeber nach Auffassung von EurEau eine gute Gelegenheit, die Abhängigkeit von End-of-Pipe-Behandlungen zu verringern. Industrie und Landwirtschaft spielen eine wichtige Rolle dabei, Umweltschäden so gut wie möglich bereits an der Quelle zu vermeiden. Der Verband nach eigenen Angaben dazu bereit, mit allen EU-Institutionen und anderen Interessengruppen zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die Ziele des Null-Verschmutzungs-Aktionsplans auch umgesetzt werden.