Zu drei Verfahren liegen demnach nun erstinstanzliche Urteile vor. Sie verpflichten die Landesregierung zur Herausgabe der gewünschten Daten. Es geht um die Frage, welche Pestizide wann und wo, in welchen Mengen und auf welcher Kulturpflanze ausgebracht wurden, und zwar in sämtlichen Naturschutzgebieten des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg, im Wasserschutzgebiet Egautal und im Naturschutzgebiet Kalkofen (Enzkreis) in einem Zeitraum von drei Jahren.
VG Freiburg und VG Karlsruhe gaben dem NABU Recht
Im nun dem VGH vorgelegten Fall hatten das VG Freiburg sowie das VG Karlsruhe dem NABU Recht gegeben. Konkret hatten der NABU und der Zweckverband Landeswasserversorgung (LW) die Landwirtschaftsverwaltung des Landes aufgefordert, die nach Maßgabe des Pflanzenschutzgesetzes (§ 11 PflSchG) ohnehin erfassten Aufzeichnungen der landwirtschaftlichen Betriebe über ausgebrachte Pflanzenschutzmittel anonymisiert weiterzugeben. Bislang wiesen die Behörden jegliches Informationsrecht zurück.
Die Freiburger Richter etwa hatten befunden, dass das Land kein Recht habe, die Herausgabe von Informationen wegen „Geheimhaltungsinteresses“ abzulehnen. Im Gegenteil sei eine „möglichst umfassende und systematische Verfügbarkeit und Verbreitung der bei Behörden vorhandenen oder für sie bereitgehaltenen Umweltinformationen in der Öffentlichkeit zu erreichen“, hieß es in der Begründung. Das Land war in Berufung gegangen.
Auch Verwaltungsgericht Sigmaringen hat das Land Baden-Württemberg dazu verpflichtet, dem Zweckverband Landeswasserversorgung Auskunft über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in einem Wasserschutzgebiet zu erteilen.
Der Naturschutzbund will die Pestizide, die in Naturschutzgebieten auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgegeben werden, in Bezug auf ihre Wirkstoffe auswerten. Darüber soll dann in einer Statistik öffentlich informiert werden. Die Behörden hatten sich geweigert, solche Informationen herauszugeben. Dagegen zog der NABU vor Gericht. Der Zweckverband Landeswasserversorgung hatte in gleicher Sache geklagt, bislang ebenfalls mit Erfolg. Auch über sein Anliegen wird der VGH entscheiden. Weitere Klagen vor Verwaltungsgerichten sind anhängig - dafür werde aber erst die VGH-Entscheidung abgewartet, sagte Enssle. (dpa/EUWID)