Die Initiatoren der Initiative fordern darin die Kommission auf, einen Rechtsakt vorzuschlagen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten bei nationalen Maßnahmen Umweltaspekte berücksichtigen. Die Bürgerinitiative erfülle die notwendigen Voraussetzungen und sei deshalb rechtlich zulässig, teilte die Kommission mit, die die Vorschläge bislang noch nicht inhaltlich geprüft hat.
Die Organisatoren könnten nun beginnen, Unterschriften für ihre Initiative zu sammeln, hieß es. Wenn eine europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen. Die allererste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative war „Right2Water“. Sie sammelte 1,8 Millionen Unterschriften für die Verbesserung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser in Europa.