Die Antwort verweist auf eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern, wonach sich die Bundesregierung mit zunächst bis zu 400 Mio. Euro an den Soforthilfen der Länder hälftig beteiligen wolle. Unter Berufung auf Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft heißt es, es werde mit Versicherungsschäden durch die Flutkatastrophe in Höhe von rund sieben Mrd. Euro gerechnet.
Die Bundesregierung äußerte sich auch zu den Prämien von Elementarversicherungen. So habe ein Großschadenereignis wie der Starkregen im Juli 2021 zunächst für sich genommen keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Prämien. Gegenstand der laufenden Tarifierungsprozesse und des Risikomanagements von Versicherern sei insbesondere, die Entwicklung von Starkregen- und Überschwemmungsereignissen zu beobachten und im Hinblick auf die Tarifierung zu analysieren. Künftige Schadenserwartungen durch häufigere oder heftigere Starkregen-, Überschwemmungs- oder Sturmereignisse würden in die Prämienberechnungen mit einfließen. In welchem Ausmaß dies der Fall sein werde, lasse sich aktuell noch nicht abschätzen.
Weitere Kampagnen befürwortet
Insgesamt betrachte die Regierung derzeit das Thema der Elementarschadenversicherung ergebnisoffen. Zunächst komme es darauf an, dass die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer auf die Bedeutung und den Nutzen einer Elementarschadenversicherung hingewiesen werden. Die Bundesregierung befürworte im Anschluss an frühere Kampagnen weitere Kampagnen der Länder und/oder der Versicherungswirtschaft, um die Versicherungsabdeckung zu erhöhen.
Aus einer weiteren Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass diese nach wie vor davon ausgehe, dass Deutschland beim Hoch-wasserschutz für die Zukunft strukturell gut aufgestellt sei, da die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes in Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie klare und feste Strukturen für das Hochwasserrisikomanagement der Länder vorschrieben. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (Drs. 19/32657) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 19/32346) zur Bewältigung der Hochwasserschäden in der Landwirtschaft und im Weinbau in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Die Flut im Juli 2021 in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen sei eine „Katastrophe von nationalem Ausmaß“. Der Bund gehe nach den bisherigen Meldungen der Länder von Schäden in Höhe von bis zu 30 Mrd. Euro aus. Darin enthalten seien Schäden an der Bundesinfrastruktur in Höhe von schätzungsweise zwei Mrd. Euro. Die Schäden in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Weinbau würden von den betroffenen vier Ländern zusammen auf rund 380 Mio. Euro veranschlagt, heißt es weiter.