Rechnungshof: EU hindert Landwirte nicht an übermäßigem Wasserverbrauch


Landwirte zählen dem Rechnungshof zufolge zu den großen Wasserverbrauchern: Der Agrarsektor zeichnet für ein Viertel der gesamten in der EU entnommenen Wassermenge verantwortlich. Die Landwirtschaft habe sowohl Auswirkungen auf die Wasserqualität, etwa bei der Verschmutzung durch Düngemittel oder Pestizide, als auch auf die verfügbare Wassermenge.


Der derzeitige Ansatz der EU zur Wasserbewirtschaftung gehe auf die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus dem Jahr 2000 zurück, in  der das Ziel gesetzt worden sei, EU-weit mengenmäßig einen guten Zustand für alle Gewässer zu erreichen. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) spiele bei der nachhaltigen Wassernutzung ebenfalls eine wichtige Rolle. Im Rahmen der GAP seien Maßnahmen vorgesehen, die den Druck auf die Wasserressourcen verringern könnten, wenn etwa Zahlungen an umweltfreundlichere Verfahren geknüpft sind und effizientere Bewässerungsanlagen finanziert werden.


„Wasser ist eine begrenzte Ressource, und die Zukunft der Landwirtschaft in der EU hängt weitgehend davon ab, wie effizient und nachhaltig sie von den Landwirten genutzt wird“, sagte Joëlle Elvinger, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. Bislang hätten die Maßnahmen der EU jedoch nicht genug dazu beigetragen, die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Wasserressourcen zu verringern.


Grundsatz der Kostendeckung kommt oft nicht zur Anwendung


Die Prüfer stellten fest, dass diese Ausnahmen den  Landwirten großzügig gewährt würden – selbst in Regionen, in denen Wassermangel herrsche. Gleichzeitig würden einige nationale Behörden nur selten Sanktionen gegen die illegale Wassernutzung verhängen. Gemäß der Wasserrahmenrichtlinie müssten die Mitgliedstaaten außerdem das Verursacherprinzip anwenden. Die Wasserpreise seien für die Landwirte jedoch nach wie vor günstiger, und viele Mitgliedstaaten würden in der Landwirtschaft anders als in anderen Bereichen der Wirtschaft den Grundsatz der Kostendeckung immer noch nicht anwenden. In acht der elf  Mitgliedstaaten/Regionen, die der Hof bei seiner Prüfung berücksichtigt habe, sei Wasser bei landwirtschaftlicher Nutzung deutlich billiger.


Oft wird nicht die tatsächliche Wassermenge in Rechnung gestellt


Der Bericht weist darauf hin, dass Landwirten oft nicht die tatsächliche Wassermenge in Rechnung gestellt werde. Im Rahmen der GAP sei die EU-Beihilfe für Landwirte zumeist nicht an Verpflichtungen zu einer effizienteren Wassernutzung geknüpft. Mit einigen Zahlungen würden wasserintensive Kulturen wie Reis, Schalenfrüchte, Obst und Gemüse ohne geografische Beschränkung unterstützt, und damit auch in Gebieten mit Wassermangel. Keine der vom Hof geprüften Mitgliedstaaten und Regionen hätte Schutzmaßnahmen für die Wassernutzung eingeführt, wie z. B. Einschränkungen der Unterstützung in Gebieten, die von Wasserstress betroffen sind, oder für Parzellen ohne effiziente Bewässerungssysteme.


Der Empfehlung des Rechnungshofs zufolge sollte Kommission die Mitgliedstaaten auffordern, die Höhe der Wassergebühren für die Landwirtschaft sowie Ausnahmen von der Pflicht einer Genehmigung der Wasserentnahme zu begründen.


Ungenügende Kontrollen


Außerdem habe der Cross-Compliance-Mechanismus der GAP, also die Bindung von Zahlungen an bestimmte Umweltauflagen, kaum Auswirkungen, heißt es in dem Bericht weiter. Die Anforderungen würden nicht für alle Landwirte gelten, und die Mitgliedstaaten würden sowieso nicht genügend geeignete Kontrollen durchführen, um wirklich von Wasserverschwendung abzuschrecken. Im Rahmen der GAP flössen nicht nur Direktzahlungen, sondern es würden auch Investitionen von Landwirten unterstützt oder Maßnahmen zur Wasserspeicherung finanziert. Diese könnten sich positiv auf die Wassernutzung auswirken. Die Landwirte würden diese Möglichkeit jedoch nur selten nutzen, und mit den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums würde nur selten der Bau von Infrastruktur für die Wiederverwendung von Wasser unterstützt.


Modernisierung der Bewässerung führt nicht immer zu Wassereinsparung


Auch die Modernisierung bestehender Bewässerungssysteme führe nicht immer zu einer Wassereinsparung, da das eingesparte Wasser dann möglicherweise für wasserintensivere Kulturen oder zur Bewässerung einer größeren Fläche verwendet werde. Ebenso sei anzunehmen, dass der Bau neuer Anlagen mit dem Ziel der Vergrößerung der bewässerten Flächen den Druck auf die Wasserressourcen erhöhe. Insgesamt ist den Prüfern zufolge mit Sicherheit davon auszugehen, dass die EU landwirtschaftliche Betriebe und Projekte finanziert habe, die Wasser nicht nachhaltig nutzten.    


Der Rechnungshof empfiehlt, die Förderung von Investitionen in die Bewässerung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums von der Umsetzung von Strategien abhängig zu machen, die Anreize für eine nachhaltige Wassernutzung in den Mitgliedstaaten bieten. Alle GAP-Zahlungen an Landwirte seien an ausdrückliche Umweltauflagen zur nachhaltigen Wassernutzung zu knüpfen.


Die Prüfung des Hofes bezog sich dem Bericht zufolge auf den GAP-Programmplanungszeitraum 2014-2020. Für elf Mitgliedstaaten/Regionen führte der Hof erweiterte Aktenprüfungen durch. In sechs der Mitgliedstaaten konzentrierte sich die Arbeit des Hofes auf eine oder zwei Regionen, da einige Mitgliedstaaten über regionale Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums verfügen und da Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen auf der Ebene der Flusseinzugsgebiete beschlossen werden – für Deutschland war dies die Region Berlin/Brandeburg.