Um den Flüssen und Bächen wieder mehr Raum zu geben, müssten die dafür erforderliche Gewässerunterhaltung und Renaturierung Priorität bekommen und einen integralen Bestandteil bei allen Entscheidungen, die sich auf die Gewässer auswirken, bilden. Da sich die Folgen extremer Wetterereignisse besonders stark bei kleineren Gewässern zeigten, müssten sich kommunale Unternehmen, die für die Gewässerunterhaltung zuständig sind, mehr für die Pflege, Entwicklung und Erhaltung sowie einen ordnungsgemäßen Abfluss aufwenden. Für den erhöhten Aufwand für die Unterhaltung sei eine angepasste Förderung erforderlich.
Enge Verzahnung von ober- und unterirdischen Maßnahmen erforderlich
Gleichzeitig seien die zuständigen Aufsichtsbehörden gefordert, einen Ausgleich zwischen Hochwasserrisikomanagement, der Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung auch in Dürrezeiten und den ökologischen Zielen der Gewässerunterhaltung zu finden. In den Städten gelte es, eine wassersensible Stadtentwicklung umzusetzen, wozu mehr innerstädtische Grün- und Wasserflächen notwendig seien, die Wetterextreme wie Starkregen und Hitze abmildern könnten, indem sie Regenwasser gezielt aufnehmen und zwischenspeichern und so wie ein „Schwamm“ wirkten. So würden auch die Kanäle entlastet.
Bei der Vorsorge vor Starkregen sei eine enge Verzahnung von solchen oberirdischen Maßnahmen mit solchen unter der Erde, beispielsweise speziellen Stauraumkanälen erforderlich. Denn beim Umgang mit Starkregenereignissen und Sturzfluten handelt es sich um eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe, schreibt der VKU.
Übergreifende Warnsysteme etablieren
Für das gesamte Flusseinzugsgebiet einschließlich der kleineren Flüsse müssten robuste Vorhersagesysteme und übergreifende Warnsysteme etabliert werden, schlägt der VKU des Weiteren vor. Dazu zähle ein neues digitales Prognosesystems für kleine Flüsse, um die extrem kurze Vorwarnzeit, die derzeit in einigen Fällen nur bei wenigen Stunden liege, zu verlängern. In Prognosemodellen müssen die vom Deutschen Wetterdienst (DWD) vorhergesagten Regenmengen in zu erwartende Pegelstände umgerechnet werden. Dabei sei auch zu berücksichtigen, über welche Feuchtigkeit und Wasserspeicher Böden bereits verfügen.
Für eine wirksame Warnung aller Betroffenen sei es zudem erforderlich, auch bei einem Ausfall der Festnetztelefonie, der etablierten E-Mail-Server und einem nur eingeschränkt funktionierenden Mobilfunknetz eine Ausstattung mit alternativen Kommunikationsmöglichkeiten zu gewährleisten. Insgesamt bedürfe es einer übergreifenden Koordination bei Großstörungen und Katastrophen, um die Maßnahmen aller Akteure einschließlich lokaler Organisationen und privater Hilfe abzustimmen. Der VKU spreche sich in dem Zusammenhang für eine Weiterentwicklung der Koordination zum Schutz Kritischer Infrastrukturen aus und unterstütze den Aufbau eines Kompetenzzentrums für Bevölkerungsschutz beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit dem Ziel, die Fähigkeiten und Abläufe eines fach- und ebenenübergreifenden Krisenmanagements weiter zu verbessern.
Entscheidungsebene muss Starkregen und Sturzfluten als Risiko erkennen
Grundsätzlich müssten sich dem VKU zufolge sowohl die Stadtplanung als auch Bebauungspläne wieder stärker an den natürlichen Gegebenheiten ausrichten und von Anfang an mögliche Extremwetterereignisse berücksichtigen. Bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen seien auch Wirtschaft und Grundstückseigentümer gefordert. Um die verschiedenen Adressaten, wie zum Beispiel Stadt- und Landschaftsplanung, Wasserwirtschaft, Verkehrs- und Straßenplanung, Feuerwehr und Gewerbetreibende und Eigenheimbesitzer integrativ und effektiv zusammenzubringen, sei es notwendig, dass Starkregen und Sturzfluten von der kommunalpolitischen Entscheidungsebene als Risiko erkannt und progressiv angegangen wird.
Starkregengefahrenkarten verpflichtend in Planungsregeln integrieren
Auch sollte nach den Vorstellungen des VKU die Eigenvorsorge gestärkt werden, zum Beispiel durch Verpflichtung von Grundstücksbesitzern und Hauseigentümern, ihre Gebäude und Anlagen auf deren Klimaresilienz und Schutzvorrichtungen vor Starkregen und Hochwasser zu überprüfen. Dafür sollten über Förderprogramme von Bund und Ländern finanzielle Unterstützungen gewährt werden.
Gefährliche und wassergefährdende Stoffe, die industrielle und gewerbliche Betriebe in potenziellen Überschwemmungsgebiete lagern und verarbeiten, müssten entsprechend gesichert und gegebenenfalls eine Auffangvorrichtung für den Fall einer Überschwemmung vorgesehen werden. Hochwasserrisikokarten und Starkregengefahrenkarten sollten verpflichtend in den Planungs- und Bemessungsregeln integriert werden, heißt es weiter. Sie könnten dabei helfen, mögliche Folgen von Extremwetterereignissen besser abzuschätzen und Gebiete mit sensiblen Einrichtungen zu identifizieren und besser zu schützen. Wie bei den Hochwasserrisikokarten sei auch bei den Starkregengefahrenkarten der erforderliche Rechtsrahmen zu schaffen.
Notwasserwege schaffen
Im Hinblick auf die Anpassungen von Infrastruktur und Systemen an den Klimawandel hält der VKU die die Schaffung von Notwasserwegen, also die Ableitung von Starkregenwasser über Straßenflächen, für besonders wichtig. Die Anpassung der Ver- und Entsorgungssysteme müsse allerdings auf statistisch belastbaren Grundlagen beruhen, da die wasserwirtschaftliche Infrastruktur langfristig geplant und zugleich eines der größten kommunalen Anlagevermögen sei. Es gelte deshalb, die dafür erforderlichen Datengrundlagen, insbesondere im kleinräumigen Maßstab, weiter zu verbessern. Zudem müssten die Planungs- und Genehmigungsverfahren gestrafft und auf das unbedingt Notwendige reduziert werden, so der VKU.
Sonderprogramm Klimavorsorge zur Finanzierung schaffen
Bund und Länder sollten nach den Vorstellungen des VKU umgehend ein Sonderprogramm Klimavorsorge zur Unterstützung von Kommunen und kommunalen Unternehmen aufbauen, da die aktuellen langfristig für die anstehenden Herausforderungen nicht ausreichend seien. Die Ausgestaltung des Programms sollte am besten über die Schaffung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimavorsorge mit einem eigenen Haushaltstitel erfolgen, schlägt der Verband vor.