Mit dem Naturschutzrecht, dem Pflanzenschutzrecht, dem Bodenschutzrecht, dem Pestizidzulassungs- und -anwendungsrecht und dem Düngerecht gebe es zahlreiche gesetzliche Regelungen, wie der Schutz der Umwelt in der Landwirtschaft umgesetzt werden könnte, doch geholfen habe das bisher wenig, so das UFZ. Dem Umweltrecht und dem umweltbezogenen Agrarfachrecht sei es bis heute nicht gelungen, eine umweltverträgliche Landwirtschaft sicherzustellen, sagte Köck. Die sogenannte „gute fachliche Praxis“ sei de facto bislang kaum konkretisiert und deswegen in der landwirtschaftlichen Praxis kaum angewendet worden.
Gefährdung des Grundwassers in vielen Regionen
Zu den Folgen zähle es unter anderem, dass in vielen Regionen das Grundwasser als wichtige Trinkwasserressource gefährdet sei. Mittlerweile habe die Politik aber erkannt, dass ein „Weiter so“ in der Landwirtschaft nicht der richtige Ansatz sein könne, wie sich etwa im Abschlussbericht der von der Bundesregierung eingesetzten „Zukunftskommission Landwirtschaft“ zeige.
Das neue Landwirtschaftsgesetz sollte aus Sicht Köcks, der auch Mitglied im Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) ist, als Rahmengesetz konzipiert werden, das der Agrarpolitik durch ein verbindliches Leitbild und daraus abgeleiteten verbindlichen Zielen Richtung und Maß für den Transformationsprozess gibt. Dazu zählten etwa die Grundpflichten für die landwirtschaftliche Bodennutzung, die durch konkrete Festlegungen über die gute fachliche Praxis zu bestimmen seien, sowie eine Agrarpolitikplanung, die durch das EU-Recht ohnehin vorgegeben ist. Das Gesetz sollte zudem Kompensationsregelungen für die Transformation der Landwirtschaft festlegen, wie zum Beispiel Ausgleichszahlungen für bestimmte Sonderlasten, die Anpassung an den Klimawandel oder Investitionen für eine tierwohlgerechte Nutztierhaltung. Zudem sollte es ökologische Leistungen im Allgemeininteresse von Landschaftsschutz und Biodiversität honorieren.
Rechtlich möglich werden könnte ein neues Landwirtschaftsgesetz jetzt auch, weil die EU-Kommission bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) den EU-Staaten mehr nationale Verantwortung überlässt. Diese Autonomieräume sollte die Bundesregierung nutzen und damit schon in der kommenden Legislaturperiode beginnen. Dass ein Landwirtschaftsgesetz in Deutschland funktionieren könnte, zeige der Blick über die Grenzen: Sowohl die Schweiz als auch Frankreich hätten ein Landwirtschaftsgesetz verabschiedet. So nenne das Schweizerische Gesetz als Leitbild die Ernährungssicherung für die eigene Bevölkerung, den Umweltschutz, das Tierwohl und die Pflege der Kulturlandschaft.