Im Rahmen des Wirkungsmonitorings zur Düngeverordnung soll dem Beschluss der AMK zufolge am Modellverbund AGRUM-DE festgehalten und dieses weiterentwickelt werden. Die Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der nitrat- und phosphatgefährdeten Gebiete (AVV GeA) des Bundes sieht vor, dass neben den Nitratmesswerten im Grundwasser (Immission) künftig auch die Nitrat-Austräge der Landwirtschaft (Emission) bei der Ausweisung der Nitratgebiete zu beachten sind. Dafür schreibt die AVV bundeseinheitlich das Modellsystem AGRUM-DE vor. Mit diesem kombinierten Immissions-Emissions-Ansatz sollen die Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers besser auf die tatsächlichen Problemgebiete konzentriert werden.
Der Bund zielte mit seinem Antrag auf eine verursachergerechte Ausgestaltung und eine Sicherstellung des Monitorings des Düngerechts ab. Die nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) erläuterte, dass bei der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete zukünftig keine verursacherbezogenen Daten mehr berücksichtigt würden. In der Folge seien optimal wirtschaftende Betriebe mit geringen Stickstoffbilanz-Überschüssen von den gleichen Einschränkungen wie andere Betriebe betroffen, obwohl sie kaum zur Belastung beitragen. Nordrhein-Westfalen setze sich weiterhin für eine auf einzelbetrieblichen Daten basierende Differenzierung von Maßnahmen ein, so Heinen-Esser. Hierfür müsse der Bund in den kommenden Monaten die rechtlichen Grundlagen erarbeiten.
Nicht einigen konnten sich die Minister im Rahmen der AMK bezüglich der vorübergehenden Nutzung der Brachflächen zum Anbau von Nahrungsmitteln. Konsens bestand lediglich beim Anbau von Futtermitteln auf brachliegenden Flächen, so das Agrarministerium Sachsen-Anhalt.