Kommission will Plan zur Überprüfung der EU-Nitratrichtlinie ausarbeiten


Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie war es notwendig geworden, dass die Bundesregierung die Düngevorgaben verschärft, um die Nährstoffeffizienz zu verbessern und die Nitratgehalte in den belasteten Teilen des Grundwassers zu reduzieren. Im Rahmen der Umsetzung der „Farm-to-Fork“-Strategie wolle die Europäische Kommission Maßnahmen ergreifen, um die Nährstoffverluste bei gleichbleibender Bodenfruchtbarkeit um mindestens 50 Prozent zu verringern. Dadurch solle der Einsatz von Düngemitteln bis 2030 um mindestens 20 Prozent reduziert werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.


Dies solle erreicht werden, indem einschlägige Umwelt- und Klimavorgaben vollständig umgesetzt und durchgesetzt werden, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ermittelt werde, in welchem Umfang die Nährstoffbelastung zur Erreichung dieser Ziele gesenkt werden müsse, eine ausgewogene Düngung und eine nachhaltige Nährstoffbewirtschaftung betrieben würden und die Stickstoff- und Phosphorbewirtschaftung während des gesamten Lebenszyklus der Pflanzen verbessert werde.


Nährstoffbelastung soll an der Quelle bekämpft werden


Der von der Europäischen Kommission dafür vorgesehene Plan für integriertes Nährstoffmanagement solle gemeinsam mit den Mitgliedstaaten entwickelt werden. Ziel dieses Plans sei, die Nährstoffbelastung an der Quelle zu bekämpfen und die Nachhaltigkeit des Tierhaltungssektors zu verbessern. Die Europäische Kommission wolle in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten, die Anwendung von Präzisionsdüngungsverfahren und nachhaltigen Landbewirtschaftungsmethoden, insbesondere in Gebieten mit intensiver Tierhaltung, sowie das Recycling organischer Abfälle zu erneuerbaren Düngemitteln auszuweiten.  

         

Bundesweites Monitoring zur Düngeverordnung geplant


Die Bundesregierung selbst will mit Hilfe eines bundesweiten Monitorings zur Düngeverordnung aufzeigen, dass sich die landwirtschaftlichen Belastungen der Gewässer in Deutschland aufgrund der Maßnahmen der Verordnung verringern und die Gewässersituation schrittweise verbessert. Die Bundesregierung beabsichtigt daher der Antwort zufolge, eine Verordnung zum Monitoring der Düngeverordnung zu erarbeiten, mit der festgelegt wird, welche Daten in der Landwirtschaft zu diesem Zweck erhoben werden sollen.