Der Plan soll Grundlage zur Gefahrenbeseitigung, zur Verbesserung des Abflusses und der Gewässerstruktur sein. Im Vordergrund stehen dabei besonders die Wiederherstellung der Gewässerökologie, die Schaffung von Rückhaltefunktionen sowie die Schaffung von Abflussflächen in besiedelten Bereichen. Um den Planungsprozess zu beschleunigen, wurden fünf Gewässerabschnitte gebildet, für die jeweils ein Fachbüro beauftragt wurde. Ein weiteres Büro soll die Gewässerwiederherstellungspläne für die einzelnen Abschnitte zu einem Gesamtkonzept zusammenzuführen.
Ein überörtliches Hochwasservorsorgekonzept, das auch die Gewässer III. Ordnung beinhaltet, soll in Kooperation mit den Städten und Verbandsgemeinden für den Kreis erstellt werden. Dazu habe der Kreistag in seiner Sitzung bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Auf der Grundlage der örtlichen Hochwasservorsorge- und Starkregenkonzepte soll eine progressive Weiterentwicklung der Hochwasserschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung überörtlicher Aspekte erfolgen.