Ausgehend von einer OVG-Entscheidung im März 2018 hatte das Land Rheinland-Pfalz - nicht zuletzt auf Initiative des GStB hin - Ende 2019 insgesamt vier Vorschriften im KAG, im LWG und im LBKG geändert (GVBl. I 2019, S. 338.). Ziel des Gesetzes war es insbesondere, die bisherige Form der Finanzierung der mit der Löschwasservorhaltung verbundenen Kosten rechtssicher fortführen zu können. Die damit verbundenen Klarstellungen bezüglich der Aufgaben der Träger der Wasserversorgung und des Brandschutzes führten zu einer Reihe von Fragen zur praktischen Umsetzung, denen sich dieser neue Leitfaden nun widmet. Die neue Gesetzeslage wird erläutert und es werden die sich daraus ergebenden Aufgaben und Pflichten der betroffenen kommunalen Aufgabenträger bzw. zuständigen Behörden verdeutlicht. Weiterhin wird aufgezeigt der sich daraus ergebende Handlungsbedarf für die in der kommunalen Praxis typischen Problemlagen. Schließlich werden Hinweise und Empfehlungen für Umsetzung in der Praxis gegeben. Der Leitfaden richtet sich an die Verantwortlichen in allen berührten Bereichen, d.h. insbesondere bei den Wasserversorgern, den Trägern des Brandschutzes und ihren Feuerwehren, den Bauaufsichtsbehörden sowie im Hinblick auf die Bauleitplanung auch an die Ortsgemeinden.