„Alle bundesgesetzlichen und landesspezifischen Regelungen, die solchen Vorhaben entgegenstehen, gehören auf den Prüfstand, wenn wir Energieunabhängigkeit erreichen wollen“, sagte Pinkwart der „Rheinischen Post“. Zuvor hatte bereits CSU-Chef Markus Söder eine ergebnisoffene Prüfung des Frackings gefordert.
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) zeigte sich skeptisch: „Wir müssen da, wo unser Grundwasser oberflächennah gewonnen wird, ganz besonders sensibel sein. Deswegen war Fracking bis heute kein Thema und ich glaube, es wird auch keins“, sagte Wüst dem Westdeutschen Rundfunk. Ohnehin lägen 99 Prozent der Flächen mit Fracking-Potenzial in Niedersachsen und nicht in Nordrhein-Westfalen.
Die NRW-Grünen-Chefin Mona Neubaur warnte vor dem Verfahren. „Es hat gute Gründe, dass unkonventionelles Fracking seit 2017 in Deutschland bis auf wenige Probebohrungen verboten ist“, sagte sie. Zu groß seien die Risiken, das Grundwasser zu verunreinigen und Erdrutsche auszulösen. Auch der Vorsitzende der NRW-SPD, Thomas Kutschaty, lehnt das Gas-Fracking ab. „Der Nutzen des unkonventionellen Frackings ist zu klein, das Risiko für unser Grundwasser zu groß“, sagte Kutschaty. Die Erschließung der Vorkommen dauere zudem „Jahre, die wir nicht haben“.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte Fracking in Deutschland vor Kurzem ebenfalls abgelehnt. In der Norddeutschen Tiefebene gebe es zwar eine große Menge Gas, an das man aber nur durch die Zerstörung von Gesteinsschichten herankomme. Außerdem würde es „Jahre dauern, neue Förderungen hochzuziehen und die Genehmigungsverfahren hinzubekommen“.
Der Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, sprach sich dagegen für eine ernsthafte Prüfung des Frackings aus. „Grundsätzlich muss für einen schnellen Ausstieg aus russischem Gas jede Option geprüft und ernsthaft erwogen werden. Das gilt selbstverständlich für das Fracking und die Gasförderung in Deutschland“, sagte Hüther.
Unkonventionelles Fracking
seit 2017 verboten
Unkonventionelles Fracking aus kommerziellem Interesse ist im Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein seit Anfang 2017 generell und unbefristet verboten. Lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken können die Bundesländer bundesweit maximal vier Erprobungsmaßnahmen zulassen, um bestehende Kenntnislücken zu schließen. Dafür sind strenge Bedingungen, z. B. die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung und die wissenschaftliche Begleitung durch eine unabhängige Expertenkommission, vorgesehen. Die Verbände der Wasserwirtschaft haben weiterhin auf die Risiken durch Fracking hingewiesen. (dpa/EUWID)