Nach Auffassung des Gerichts bestehen nach summarischer Prüfung gegenwärtig ernstliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des genehmigten Vorhabens im Landkreis Nordwestmecklenburg. Im Fall der Genehmigung der geplanten großen Schweinezuchtanlage in der Gemeinde Passee sei die Einschätzung in der Umweltverträglichkeitsprüfung, dass der prognostizierte Eintrag eutrophierender Stickstoffverbindungen in europarechtlich geschützte natürliche Lebensräume unbedenklich sei, durchgreifenden, ohne weitere gutachterliche Feststellungen nicht auszuräumenden Zweifeln ausgesetzt.
Auch bestünden derzeit Einwände gegen die Annahme, die Auswirkungen des Stickstoffeintrags in drei gesetzlich geschützte Biotope in der nahen Umgebung des Vorhabens auf ein unbedenkliches Maß mindern zu können, so das Gericht.