Seit dem Hochwasserereignis im Juli 2021 sind nach Angaben der Landesregierung insbesondere in den besonders stark betroffenen Regionen neue Planungen für Hochwasserschutzkonzepte angestoßen worden. Dabei handle es sich zumeist um interkommunale Hochwasserschutzkonzepte, die kommunenübergreifende Maßnahmen des Hochwasserschutzes auf Flusseinzugsgebietsebene identifizieren sollten.
Seit der Veröffentlichung der „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement“ durch das Umweltministerium Ende 2018 seien durch die Bezirksregierungen landesweit für insgesamt 86 Kommunen Förderbescheide für die Erstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepts erstellt worden - möglich ist eine Förderung von 50 Prozent der Kosten zur Aufstellung eines kommunalen Handlungskonzeptes zum Starkregenrisikomanagement. Insgesamt 99 Kommunen hätten darüber hinaus Interesse an einer Förderung bekundet bzw. befänden sich in der Planungsphase für die Stellung eines Förderantrags. Nach dem Hochwasserereignis im Juli 2021 sei die Anzahl der Anfragen nach der Förderung von Starkregenrisikomanagementkonzepten gestiegen. In den besonders stark betroffenen Gebieten sei dieser Trend noch einmal deutlicher zu erkennen. Darüber hinaus würden Förderanträge inzwischen vermehrt kommunenübergreifend auf Kreisebene gestellt.
Neuberechnung der
Überflutungsflächen notwendig
Die Wasserstände des Hochwasserereignisses im Juli 2021 haben der Landesregierung zufolge an einigen Flüssen und Bächen in NRW die bisherigen Pegelaufzeichnungen bei weitem überschritten. Durch dieses außergewöhnliche Ereignis ändere sich in den stark betroffenen Gebieten die Abflussstatistik, so dass die für die Überschwemmungsgebiete maßgeblichen Überflutungsflächen neu berechnet werden müssten.
Aufgrund der verschiedenen regionalen Betroffenheiten sei das Vorgehen der Bezirksregierungen unterschiedlich. Im Regierungsbezirk Köln seien die stärksten Auswirkungen durch das Hochwasser in Nordrhein-Westfalen aufgetreten; zum Teil sind den Angaben zufolge große Abweichungen zwischen den veröffentlichten Hochwassergefahrenkarten und den beobachteten Überflutungsflächen festgestellt worden. Das betreffe schwerpunktmäßig das Einzugsgebiet der Erft, aber auch andere Gewässer im Einzugsgebiet von Rur, Sieg und Wupper.
Für die Berechnung der neuen Überschwemmungsgebiete sei eine aktuelle Vermessung der Gewässer- und Vorlandprofile, die teilweise erheblich durch das Hochwasserereignis verändert wurden, eine aktualisierte Abflussstatistik sowie die Aufstellung eines mit diesen Eingangsdaten aktualisierten hydraulischen Modells erforderlich. Die Ergebnisse der so ermittelten Überflutungsflächen würden den betroffenen Kommunen und Kreisen dieser Regionen als Planungsgrundlage für den Wiederaufbau zur Verfügung gestellt.
Neue Arbeitsgruppe zur
Anpassung der Abflussstatistik
Wie es in der Antwort weiter heißt, sollen Fragen der Methodik zur Anpassung der Abflussstatistik an das Hochwasserereignis im Juli 2021 und zur Übertragung der Erkenntnisse auf Gewässer, die nicht vom Hochwasserereignis 2021 betroffen waren, in einer neuen Unterarbeitsgruppe „Abflussstatistik“ der Kommission „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ erörtert werden. Die Unterarbeitsgruppe solle außerdem Vorgehensweisen für die Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Abflussstatistik evaluieren. Die nächste Sitzung der Hochwasserkommission, die den 10-Punkte Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ begleiten soll, finde im August statt.