Gegenstand der Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart sei die ausgestellte Genehmigung zur Erweiterung des Kobeleshofes, einem großen Rinderstall in Ellwangen. Der Umweltverband wirft dem Landratsamt Ostalbkreis vor, die Erweiterung im Frühjahr 2020 genehmigt zu haben, ohne die erforderlichen Umweltprüfungen vorgenommen zu haben. So hätte die Behörde bereits in der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit nicht untersucht, ob die beantragte Änderung zu einer relevanten Grundwasserverschlechterung durch Nitrat erheblich beitragen könne. Dabei hätte sie neben den Auswirkungen der Gülle auch die Folgen von Silage auf Abwässer und die Luft ins Auge fassen müssen. Durch die erhöhte Menge an Stickstoff seien zudem erhebliche Folgen für die nahen Biotope zu erwarten, was die Behörde ebenfalls nicht untersucht hätte.
„Massive Gefährdung von geschützten Lebensräumen in Kauf genommen“
Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zum Bau des 1.000-Kühe-Stalles Ostrach-Hahnennest liege ein vergleichbarer Fall vor, sagte Sylvia Pilarsky-Grosch, die Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg. Der VGH hatte damals dem Eilantrag des BUND stattgegeben und die Berücksichtigung der Nitrat-Grenzwertüberschreitungen angemahnt.
Im Fall Kobeleshof habe die zuständige Behörde jedoch trotzdem nicht ausreichend geprüft, was eine Erweiterung für die Qualität des Grundwassers bedeuten würde und ob die Grenzwerte für Nitrat eingehalten werden würden. „Damit hat sie eine massive Gefährdung von geschützten Lebensräumen und ihrer Artenvielfalt in Kauf genommen“, so Pilarsky-Grosch.
Als sehr problematisch ist dem BUND zufolge die Verdoppelung der anfallenden Güllemenge auf knapp 20 Mio. Liter Gülle pro Jahr zu sehen, zumal der Kobeleshof in einem Trinkwasserschutzgebiet liege. Eine erhebliche Grundwasserverschlechterung drohe bei jedem erstmaligen Überschreiten bzw. bei jedem Verschlechtern einer Nitratkonzentration von 50 mg/l.
Im März 2020 hatte das Landratsamt Ostalbkreis die Genehmigung zur Erweiterung des Kobeleshofes auf 1.313 Rinder plus Nachzucht erteilt, so der Umweltverband. Erst nach monatelangem Beharren hätte der BUND vollständige Akteneinsicht erhalten; im Dezember 2020 habe er daraufhin einen begründeten Widerspruch eingereicht, den das Regierungspräsidium Stuttgart im Oktober 2021 abgelehnt hat. Ende 2021 reichte der Landesverband des BUND daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht ein, deren Begründung der Umweltverband jetzt eingereicht hat.