Dieser Vorschlag sei zuvor in mehreren Gesprächen mit der EU-Kommission sowie mit den deutschen Bundesländern vorbereitet worden. In den Verhandlungen geht es um die Nachbesserung des Düngerechts in Deutschland angesichts des laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens zur EU-Nitratrichtlinie, insbesondere um die Gebietsausweisung. Das federführend zuständige BMUV habe der EU-Kommission mitgeteilt, dass sich die die Gebietskulisse der Nitrat-Gebiete durch den Wegfall der Modellierung und das neue Verfahren der Binnendifferenzierung bei Anwendung des vorgeschlagenen Entwurfs deutschlandweit von rund zwei Millionen Hektar auf rund 2,7 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche vergrößern würde - dies entspreche einer Zunahme der Fläche der roten Gebiete von insgesamt 33,8 Prozent.
Die Kommission habe zugesagt, dass sie den Bundesministerien nach eingehender Prüfung zeitnah eine Rückmeldung geben werde. Nun bleibt dem BMEL zufolge abzuwarten, wie die Kommission auf diesen Vorschlag Deutschlands reagiere. Da die Vertragsverletzungsverfahren strenger Vertraulichkeit unterliegen, könnten die Ministerien den an die EU gesendeten Entwurf oder Daten für einzelne Bundesländer nicht öffentlich machen, so das BMEL.