OVG Bremen bestätigt Bauverbot in Überschwemmungsgebiet


Im Jahr 2003 hatte die Bürgerschaft der Stadtgemeinde Bremen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossen und damit das Planungsrecht für die Errichtung von etwa 400 Einfamilienhäusern geschaffen. Allerdings wurden mehrere verbindliche Fristen seitens der Projektgesellschaft gerissen, weshalb die Behörden einen nach Jahren geforderten Erschließungsvertrag ablehnten. Die Projektgesellschaft habe weder den vorhabenbezogenen Bebauungsplan noch den Planfeststellungsbeschluss umgesetzt.


Wie der Bremer Senat berichtet, wollte die planende Projektgesellschaft durch das Verwaltungsgericht Bremen feststellen lassen, dass sie noch Baurecht für ein Vorhaben habe und somit auch einen Anspruch auf einen Erschließungsvertrag und die Erteilung der Baugenehmigungen.


Die Projektgesellschaft hatte sich gegenüber der Stadtgemeinde in einem städtebaulichen Vertrag verpflichtet, mit dem Vorhaben spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Bebauungsplans zu beginnen und das Vorhaben innerhalb von neun Jahren vollständig umzusetzen, so dass die Wohneinheiten bezogen werden konnten. Da für die Umsetzung des Vorhabens im Gebiet des Bebauungsplans auch Wasserflächen geschlossen werden mussten, war zusätzlich ein wasserrechtlicher Planfeststellungsbeschluss erforderlich, der erteilt wurde. Auch dieser Planfeststellungsbeschluss war befristet; diese Frist lief am 23. Dezember 2011 ab.


Als die Gesellschaft sich nach Jahren an das Amt für Straßenverkehr (ASV) wandte, um einen Erschließungsvertrag abzuschließen, hatte das ASV dies in Abstimmung mit dem Bau- und dem Umweltressort auf Grund des Zeitablaufs und der Änderungen der Planungsbedingungen abgelehnt. Es kam zu einem Rechtsstreit.


VG bestätigte Rechtsauffassung
der Stadtgemeinde Bremen


Das Verwaltungsgericht Bremen bestätigte im Februar 2020 die Rechtsauffassung der Stadtgemeinde Bremen, wonach die Projektgesellschaft aus dem städtebaulichen Vertrag keine Rechte mehr ableiten könne, und wies die Klage der Projektgesellschaft mit Urteil vom 19. Februar 2020 ab, ohne Berufung zuzulassen. Da der Bebauungsplan noch als Satzung grundsätzlich wirksam sei, gebe das Baugesetzbuch vor, dass die Stadt den Bebauungsplan aufheben soll, ohne dass die Projektgesellschaft Entschädigungsansprüche geltend machen könne.


OVG: Keine Gründe dafür,
Berufung zuzulassen


Dieses erstinstanzliche Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht Bremen mit einem unanfechtbaren Beschluss vom 31. Januar 2022 bestätigt. Nach Auffassung des OVG Bremen liegen keine Gründe vor, die die Zulassung der Berufung und damit die Eröffnung der zweiten Instanz rechtfertigen. Die Entscheidung des OVG Bremen ist unanfechtbar. Das erstinstanzliche Urteil des VG Bremen ist damit rechtskräftig geworden.


Die Entwicklungen der letzten Jahre haben dem Beschluss zufolge zwischenzeitlich dazu geführt, dass das Gebiet heute planungsrechtlich nicht mehr als Baugebiet ausgewiesen werden könne. Der Hochwasserschutz und der Schutz vor Überschwemmungen sei auf Grund der Ereignisse der zurückliegenden Jahre neu zu bewerten und habe auch zu Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geführt, die das Planen und Bauen in diesen Bereichen untersagen. Mit der heutigen Kenntnislage sei die Fläche als Überschwemmungsgebiet zu beurteilen und festgesetzt, weshalb nach heutigem Standard keine Baulandausweisung mehr möglich ist.

 

Zustimmung seitens der
Umweltsenatorin und des BUND


Bremens Umweltsenatorin Maike Schaefer (Grüne) begrüßte es, dass Brokhuchting nicht mehr bebaut werden kann. Es sei absolut richtig, in Überschwemmungsgebieten nicht zu bauen, da der Klimawandel wird in den nächsten Jahren noch vermehrt Starkregenereignisse mit sich bringen werde. „Auch wenn wir dringend benötigten Wohnraum schaffen müssen. An der Stelle sicherlich besser nicht“, sagte die Senatorin.


Der BUND Bremen hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts als wegweisend bezeichnet. Nachdem der Umweltverband Anfang der 2000er Jahre noch erfolglos gegen das geplante Baugebiet geklagt hatte, sei das Bauen in Überschwemmungsgebieten zwischenzeitlich als völliger Irrweg erkannt worden. Positiv hob der Umweltverband hervor, dass das Bremer Bauressort eine gravierende Fehlentscheidung der Vergangenheit erfolgreich korrigiert habe. (EUWID/dpa)