Seit Mai 2019 erstattet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bis zu 90 Prozent der Kosten, die die Kommunen für das Erarbeiten von Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepten aufbringen müssen. Individuelle Vorsorgemaßnahmen würden mit bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert.
Knapp zehn Mio. Euro hat das Ministerium nach eigenen Angaben bis heute in konzeptionelle und daraus ergebende bauliche Maßnahmen investiert, davon flossen fast drei Mio. Euro allein in Vorsorgekonzepte.