VKU: Für Klimaschutz in der Wasserwirtschaft muss förderndes Umfeld geschaffen werden


Die kommunale Abwasserwirtschaft könne naturgemäß auf ihren Anlagen größere Energiepotenziale nutzen. Die Vorgaben des Energierechts wirkten sich hier unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit der Anlagen aus. Drei von vier Abwasserentsorgern im VKU bewerteten aber die energierechtlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen der letzten zehn Jahre negativ. Die Potenziale könnten nach Auffassung des VKU gehoben werden, wenn die bestehenden rechtlich-finanziellen Hindernisse ausgeräumt würden und an ihre Stelle ein förderndes Umfeld geschaffen werde. Klimaschutz und Klimaanpassung müssten von Anfang an zusammen gedacht werden, und bei der Weiterentwicklung des Energierechts müssten die Belange des Umwelt- und Gewässerschutzes berücksichtigt werden.


Auswirkungen der Energiewende auf Wasserhaushalt minimieren


Es gelte zudem, Auswirkungen der Energiewende auf den Wasserhaushalt so weit wie möglich zu minimieren und Konkurrenzsituationen mit anderen Wassernutzungen zu vermeiden. Die Sicherheit der öffentlichen Trinkwasserversorgung müsse dabei im Zweifel absoluten Vorrang genießen. Konkret müsse die Erlaubnis für eine unterirdische Kohlendioxidlagerung (Carbon dioxide capture and storage, CCS) in Deutschland versagt werden, wenn eine Schädigung von Gewässern zu besorgen ist, so der Verband. Die Nutzung von Kohlendioxyd vor Ort (Carbon dioxide Capture and Utilization, CCU) sei der unterirdischen CO2-Speicherung vorzuziehen.


Fracking-Verbot erhalten


Auch sei das derzeit bestehende Fracking-Verbot zum Schutz der Wasserressourcen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu erhalten. Sämtliche Fracking-Vorhaben in Wasserschutzgebieten, Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen und Gewässern, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen, müssten auch zukünftig verboten bleiben.


Des Weiteren müssen nach den Vorstellungen des VKU Anforderungen des Wasserrechts und des Energierechts miteinander harmonisiert und widersprüchliche Anforderungen aufgelöst werden. Die Energiewende treffe die kommunalen Wasserversorger und Abwasserentsorger auf zwei Ebenen: zum einen als große kommunale Energieverbraucher, zum anderen als Energieerzeuger.


Die Vorgaben des Energiewirtschaftsrechts und des Energie- und Stromsteuerrechts wirken sich dem VKU zufolge mittlerweile sehr umfangreich in den Unternehmen aus und gehen weit über das reine Energiemanagement hinaus. Gegenwärtig müssten sich wasserwirtschaftliche Unternehmen mit rund 70 Gesetzen und Verordnungen des Energierechts auseinandersetzen. Die Masse und Komplexität der Materie seien besonders für kleine kommunalen Unternehmen kaum beherrschbar und zumeist nur mit externer Expertise zu leisten.


Probleme mit der EEG-Umlage


Eine Zäsur stellten die Neuregelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 dar. Kommunale Trinkwasserversorger und Abwasserentsorger müssten seitdem für neue und substanziell modernisierte Anlagen, die Strom für den Eigenverbrauch produzieren, anteilig die EEG-Umlage entrichten. Die „Modernisierungsklausel“ des EEG heble zudem langfristig auch die Ausnahmen für Bestandsanlagen aus.


Auch die Privilegien im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) würden seit Jahren reduziert und die Eigenerzeugung nur noch in bestimmten Fällen gefördert, kritisiert der Verband. Das 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG 2.0) verändere einmal mehr das Anlagenmanagement. Mit den darin verankerten Redispatch-Maßnahmen würden weitreichende Eingriffsmöglichkeiten für die Netzbetreiber geschaffen. Neben der umfangreichen Lieferung von Verbrauchs- und Erzeugungsdaten bedeuteten die Vorgaben des sogenannten Redispatch 2.0 auch Eingriffe in die wasserwirtschaftlichen Betriebsprozesse. Im Gegensatz zu vielen konventionellen Kraftwerken ließen sich wasserwirtschaftliche Anlagen allerdings nur zu einem gewissen Grad flexibel steuern.


Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung benötigten gesicherte Abläufe. Externe Eingriffe hätten unmittelbare Folgen für die gekoppelten Prozesse. Im Kläranlagenbetrieb betreffe dies beispielsweise den betriebsinternen Einsatz von eigenerzeugtem Strom und Wärme für die Ausfaulung und Trocknung des Klärschlamms bis zu seiner thermischen Verwertung in Mono-Klärschlammverbrennungsanlagen. Die Kernaufgaben der Daseinsvorsorge, die die kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorger dem VKU zufolge vor Ort erfüllen, müssten mit ihren besonderen Bedingungen von der Energie- und Klimapolitik berücksichtigt werden. Davon hänge es ab, ob Energie-, Speicher- und Systempotenziale der kommunalen Wasserwirtschaft künftig ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität leisten könnten.


Wechselnde Vorgaben verunsichern die Betreiber


Die wechselnden, teilweise unklaren Vorgaben verunsichern die wasserwirtschaftlichen Betreiber, stellt der VKU fest. Für sie stiegen damit die Planungs- und somit Kostenrisiken. Zusammen mit den Abgaben und vor allem den bürokratischen Anforderungen werde es so die kommunalen Betreiber schwieriger, die Versorgung mit Trinkwasser und die Entsorgung des Abwassers auch unter energetischen Gesichtspunkten effizient zu gewährleisten. Im Zweifel würden Innovationen in Energieeffizienz ausgebremst und Potenziale nicht vollständig ausgeschöpft.


Trinkwasserversorger und Abwasserentsorger benötigen Gestaltungsräume


Trinkwasserversorger und Abwasserentsorger benötigten sowohl hinsichtlich der Erfüllung ihrer Kernaufgaben als auch hinsichtlich deren Finanzierung Gestaltungsräume, die passende Lösungen vor Ort ermöglichen. Generelle Vorgaben für die Energieeffizienz in der Wasserwirtschaft sind dem VKU zufolge dagegen abzulehnen. Nur so könnten die Unternehmen den neuen Herausforderungen durch den Klimawandel entsprechen. Des Weiteren fordert der Verband, dass bei der Bauleitplanung und bei Genehmigungsverfahren für Bebauungspläne die Aufgabenträger der öffentlichen Wasserwirtschaft von vornherein eingebunden werden müssen, um wasserwirtschaftlich relevante Belange frühzeitig zu identifizieren und effiziente Lösungen laufend in die geplanten Maßnahmen einzubringen.


Steigerung der Energieeffizienz für kommunale Unternehmen nichts Neues


Für kommunale Unternehmen ist die Steigerung der Energieeffizienz dem VKU zufolge nichts Neues: Laut Umfrage des Verbandes hätten in den vergangenen zehn Jahren die VKU-Mitglieder rund 15 Prozent Strom und neun Prozent Wärme auf ihren Anlagen eingespart. Ähnliche Größenordnungen streben die kommunalen Unternehmen den Angaben zufolge auch für die kommenden zehn Jahre an. Wichtigste Energiequelle sei nach wie vor Klärschlamm. Rund 96 Prozent der kommunalen Abwasserunternehmen im VKU gewinnen hieraus Strom und Wärme, heißt es in dem Papier. Bei den zusätzlich installierten Anlagen spiele Photovoltaik weiterhin eine herausragende Rolle; Rund 95 Prozent der VKU-Mitglieder hätte entsprechende Anlagen installiert. Mit diesem Potenzial deckten die VKU-Mitglieder im Mittel rund 29 Prozent ihres eigenen Energiebedarfs.