VKU: Konzessionsrichtlinie soll für den Wassersektor weiter eine Ausnahme machen


Die Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 regelt die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im europäischen Binnenmarkt. Mit ihr strebte die EU-Kommission an, Barrieren für den grenzüberschreitenden Dienstleistungshandel aufgrund unterschiedlicher nationaler Regelungen abzubauen, Rechtsunsicherheiten im Bereich der Dienstleistungskonzessionen zu beenden und Bietern einen ausreichenden Rechtsschutz zu verschaffen, ruft der VKU in Erinnerung.


Allerdings habe die EU-Kommission anerkennen müssen, Besonderheiten einzelner Mitgliedstaaten speziell im Wassersektor zunächst nicht ausreichend berücksichtigt zu haben. Nach langem politischen Ringen und durch das Engagement der kommunalen Wasserwirtschaft in Deutschland sowie durch die Europäische Bürgerinitiative Right2Water wurde eine Ausnahme für die Wasserwirtschaft in der Richtlinie verankert.


Ausnahmeregelung für die Wasserwirtschaft in Artikel 12 der Richtlinie verankert


Die in den Entwürfen vorgesehenen Ausschreibungspflichten hätten tief in die Organisationsfreiheit der Kommunen bei der Gestaltung der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung vor Ort eingegriffen, gibt der Verband zu bedenken. Über die in Artikel 12 der Richtlinie verankerte Ausnahmeregelung für die Wasserwirtschaft bleiben die bestehenden Strukturen der kommunalen Wasserwirtschaft gewahrt.


Der VKU weist darauf hin, dass die Richtlinie in Artikel 53 Absatz 3 eine Revisionsklausel für die Wasserausnahme enthält. Sie verpflichte die Kommission, dem Europäischen Parlament und Rat einen Überprüfungsbericht vorzulegen. Dabei sollen auch die besonderen Strukturen in der Wasserwirtschaft berücksichtigt werden. Die für den Bericht gesetzte Frist sei bereits am 19. April 2019 verstrichen. Grund dafür sei die verspätete Umsetzung der Richtlinie in einigen Mitgliedstaaten gewesen.


Überprüfungsbericht soll im zweiten Quartal 2022 veröffentlicht werden


Im Frühling 2021 hat die Europäische Kommission den Überprüfungsprozess gestartet und einen Fragebogen an die Mitgliedstaaten versandt, um die Auswirkungen der Ausnahme für Wasserkonzessionen in der Konzessionsrichtlinie zu erfahren, berichtete der VKU weiter. Eine Veröffentlichung des Berichts sei für das zweite Quartal 2022 geplant.


Die deutsche Wasserwirtschaft steht vor immensen Herausforderungen, so der Verband: von der Klimafolgenanpassung über eine nachhaltige Infrastrukturentwicklung und die Sicherung einer bezahlbaren Daseinsvorsorge gerade in ländlichen Regionen, in denen die Kosten von immer weniger Schultern getragen werden müssen, bis hin zum nachhaltigen Ressourcenschutz und dem Umgang mit Spurenstoffen. In welchen Strukturen diesen Herausforderungen am besten begegnet wird, durch rein kommunale Lösungen, interkommunaler Zusammenarbeit oder unter Einschaltung Privater, müsse in der Kommune beantwortet werden. Dafür brauche es die Ausnahme „Wasser“ in der Konzessionsrichtlinie, unterstreicht der VKU.