Genannt werden in dem Bericht in drei verschiedenen Vorschlägen der Expertengruppe eine Verringerung des Sockels von 50 auf 40 kg/ha bzw. auf 35 kg/ha in zwei Stufen oder in vier Stufen. Des Weiteren sollten organische Düngemittel besser ausgenutzt sowie zunehmende Bilanzwerte in Abhängigkeit zur Intensität der organischen Düngung eingeführt werden.
In den beiden Vorschlägen für Phosphor werden in Abhängigkeit zum pflanzenverfügbaren Phosphor im Boden zulässige Phosphor-Salden abgeleitet: Der „P-Vorschlag II“ sieht einen negativen P-Saldo für hoch und sehr hoch mit P versorgte Böden vor, der „P-Vorschlag I“ hierfür einen Saldo von 0.
Überschreitungen des zulässigen Bilanzwerts für Stickstoff
in vielen Betrieben
Die Auswertung von Stoffstrombilanzen, die von den Länderbehörden in 2020 bereitgestellt wurden, ergab dem Bericht zufolge, dass in vielen Betrieben mit unterschiedlicher Ausrichtung und Tierbesatzdichte Überschreitungen des zulässigen Bilanzwerts für Stickstoff auftreten. Außerdem hätten sich in flächenlosen Biogasbetrieben zum Teil große Abweichungen zwischen N- und P-Zufuhr und -Abgabe gezeigt. Abschließende Schlussfolgerungen über die Überschreitung des zulässigen Bilanzwertes der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) könnten aber nicht gezogen werden, da keine dreijährigen Mittelwerte vorlägen und die Strukturdaten der erfassten Betriebe fehlten. Ausgewertet wurden den Angaben zufolge 2.529 einzelbetriebliche Stoffstrombilanzen für Einzeljahre aus sieben Ländern.
Zu vielen Sachverhalten in Expertengruppe kein Konsens erzielt
Der vorliegende Bericht dokumentiert der Bundesregierung zufolge den erreichten Diskussionsstand der vom Bundeslandwirtschaftsministerium einberufenen Bund-Länder-AG (BLAG) und der Expertengruppe Bewertung zur Weiterentwicklung der Bewertungsvorschläge für Stick-
stoff und Phosphor. Zu vielen diskutierten Sachverhalten und Empfehlungen sei in der Expertengruppe kein Konsens erzielt worden.
Die Bewertungsvorschläge für Stickstoff und für Phosphor wurden jeweils von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaf (LfL) sowie von Prof. Friedhelm Taube von der Universität Kiel und Martin Bach von der Universität Gießen vorgelegt, der weitere Bewertungsvorschlag für Stickstoff wurde aus Elementen beider Vorschläge in der Expertengruppe Bewertung entwickelt.
Ziel der Stoffstrombilanz ist es, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden, erläutert die Bundesregierung. Die Stoffstrombilanzverordnung regelt, wie landwirtschaftliche Betriebe mit Nährstoffen umgehen müssen und wie betriebliche Stoffstrombilanzen laut Düngegesetz zu erstellen sind.