Expertenkommission Fracking: Bericht bietet Grundlage zur Prüfung


Für die von der Expertenkommission empfohlene anschließende Vorerkundung und das Baseline Monitoring sei ein zeitlicher Umfang von mindestens einem Jahr zu veranschlagen, um das Gewässerverhalten, bereits bestehende Methanemissionen und die Hintergrundseismizität zu ermitteln. Dafür müsse zuvor die Übertragbarkeit bereits existierender technischer Installationen und von Messsystemen überprüft werden, wie sie bereits in der Klima- und Ökosystemforschung erfolgreich angewendet würden.


Eine Änderung oder Aufhebung der aktuellen Regelungen obliege dem Bundestag. Im Fall einer Aufhebung des gesetzlichen Verbotes wären bergrechtliche Verfahren durch die zuständigen Landesbehörden durchzuführen, zu deren Dauer keine pauschalen Aussagen möglich seien. Für die erforderlichen Prüf-, Beteiligungs- und Genehmigungsschritte seien mehrere Jahre anzusetzen.


Wasserbehörde hat Vetorecht


Nach dem geltenden Recht sind die Bergbaubehörden der Länder für die Entscheidungen über Förderanträge zuständig, schreibt die Kommission. Sie haben dabei die Regelung des § 13a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu beachten, die nur vier Erprobungsmaßnahmen zulässt. Das jeweilige Bundesland muss der Erprobung zustimmen. Die zuständige Wasserbehörde müsse mit allen Entscheidungen der Bergbehörde zum Fracking und zur Entsorgung des Lagerstättenwassers einverstanden sein. Sie habe damit ein Vetorecht, wenn schädliche Gewässerveränderungen zu erwarten seien.


Da mit Beginn des Krieges am 24. Februar 2022 in der Ukraine das Thema der Erschließung unkonventioneller Lagerstätten in Deutschland in einigen Bundesländern wieder in den Fokus gerückt sei, hätten zahlreiche Journalistinnen und Journalisten bei der Expertenkommission angefragt, ob beispielsweise durch die Förderung von Erdgas mittels Fracking die Abhängigkeit vom Import russischen Gases gemindert werden könnte, teilen die Experten und Expertinnen in ihrem Bericht mit.


Die außen- und wirtschaftspolitische Situation habe sich grundlegend geändert und es werde für Deutschland nach Lösungen gesucht, um Alternativen für den Import russischen Gases zu finden. Die geologischen Gegebenheiten in Deutschland und die wissenschaftlich-technische Bewertung der untersuchten Risikobereiche Methanemissionen, induzierte Seismizität sowie Grundwasser und Oberflächengewässer blieben hiervon jedoch unberührt. Die mit dem Bericht 2021 vorgelegten Ergebnisse und daraus abgeleiteten Empfehlungen gelten somit fort, stellt die Kommission fest.

In ihren Antworten wies die Kommission demnach wiederholt darauf hin, dass Fracking seit 2017 gesetzlich verboten ist. Erlaubt seien lediglich Erprobungsvorhaben zu Forschungszwecken.