Ende Juli 2021 kam es in Leverkusen-Bürrig zu einer Explosion im Tanklager des dortigen Entsorgungszentrums. Über den Warn- und Alarmdienst Rhein wurde laut AWBR mitgeteilt, dass es zu keinen Einträgen von Löschmitteln kam. Erst später wurde bekannt, dass sehr wohl Schadstoffe in größerem Umfang in den Rhein eingeleitet wurden und eine Information der stromabwärts liegenden Uferfiltrat-Wasserwerke unterlassen wurde. Hiervon waren die Wasserversorger betroffen, die im Schwesterverband Arbeitsgemeinschaft Rhein-Wasserwerke (ARW) organisiert sind.
Ein weiterer Fall betraf den Trinkwasserspeicher Bodensee. Zum Jahreswechsel 2020/2021 kam es nach Angaben der AWBR zweimal zu Bränden in einer Firma, in deren Folge PFOS-haltige Löschwässer über die Goldach in den Bodensee eingetragen wurden. Der Fall sei erst durch einen Schweizer Gerichtsentscheid im Frühjahr 2022 öffentlich bekannt geworden. Eine Information der zwölf Seewasserwerke am Bodensee mit mehreren Millionen Trinkwasserkunden über den Warndienst sei nicht erfolgt.
Für Gefahrenlagen fordert die AWBR daher eine zuverlässige, umfassende und zügige Information, um notfalls und rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasser-versorgung ergreifen zu können. Grundwässer, Seen und Fließgewässer seien wertvolle und unverzichtbare Ressourcen für die Trinkwasserversorgung. Mit dem „Europäischen Fließgewässermemorandum“ (ERM) und dem „Europäische Grundwassermemorandum“ (EGM), das unter Federführung der AWBR entstand, haben die Arbeitsgemeinschaften der Wasserwerke aus 18 Ländern ihre Forderungen zum Trinkwasserschutz dargelegt.
Hersteller sollen Verantwortung übernehmen
Zu den Forderungen zählen der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung bei Nutzungskonflikten. Wasserressourcen seien Allgemeingut und essentielle Lebensgrundlage, für deren natürliche Beschaffenheit in ausreichender Menge durch nachhaltige Bewirtschaftung Vorsorge zu treffen sei. Für das Schutzziel Trinkwasserressource gelte „zero pollution“. Vorhandene Belastungen aus allen Bereichen der Gesellschaft seien daher zügig zu minimieren. Hersteller hätten Verantwortung zu übernehmen durch vollständige Bewertung aller Stoffe, Anlagensicherheit und Störfallvorsorge. Behörden und politische Entscheidungsträger stünden in der Pflicht, Wasserressourcen durch geeignete Vorkehrungen und Überwachung zu schützen.
„Letztlich ist der Schutz unserer Trinkwasserressourcen eine gesellschaftliche Aufgabe, für die wir alle in gemeinsamer Verantwortung stehen“, so der Präsident der AWBR, Prof. Matthias Maier von den Stadtwerken Karlsruhe.